Der langwierige Konflikt um die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Freistaat Preußen und dem ehemals regierenden Königshaus steht unmittelbar vor seinem Abschluss. Wie der Westfälische Merkur meldet, wurde der neue Staatsvertrag zwischen der preußischen Regierung und den Vertretern der Hohenzollern am gestrigen Mittwochabend offiziell unterzeichnet.[1] Damit wird ein politischer Streitpunkt aus der Welt geschafft, der das Land seit Monaten in leidenschaftliche innere Kämpfe verwickelt hat.[2] Es kam in der jüngeren Vergangenheit schließlich zu dem Versuch, die Angelegenheit auf reichsgesetzlichem Wege zu regeln — ein Vorhaben, das mit dem gescheiterten Volksentscheid außerordentlich viel Geld kostete und nicht zum Ziele führte.[3] Nach Angaben der Badischen Presse ist die Bevölkerung nun gründlich überdrüssig, noch einmal mit diesen Dingen behelligt zu werden. Daher wird eine rasche Verabschiedung durch das Plenum des Preußischen Landtages angestrebt.[3]
Das nun vorliegende Vertragswerk unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von früheren Entwürfen, die in den zuständigen Ministerien ausgearbeitet worden waren. Die Sächsische Staatszeitung berichtet, dass das neue Abkommen für die königliche Familie zweifellos ungünstiger ausfällt.[4] Die Hauptlinie der Hohenzollern erhält nunmehr rund 250.000 Morgen Land sowie eine Barentschädigung von 15 Millionen Reichsmark.[4] Dies stellt eine deutliche Reduzierung gegenüber dem ersten Vergleich dar, der noch weitaus größere Ländereien und weitaus höhere Geldzahlungen vorgesehen hatte.[2] Laut dem Harburger Tageblatt belief sich der allererste Vorschlag auf eine Barabfindung von 20 Millionen Mark.[5]
Um diese Einigung zu erzielen, musste das Haus Hohenzollern eine Reihe schmerzhafter Zugeständnisse machen.[2] Der Staat sichert sich durch den neuen Vertrag kulturhistorisch wertvolle Besitztümer. So verzichtet die ehemals regierende Familie auf Schloss und Park Bellevue sowie auf das Schloss Babelsberg.[5] Allein Letzteres repräsentiert laut der Deutschen Allgemeinen Zeitung einen Wert von 17,5 Millionen Mark.[2] Weil der Staat diese Güter nun fest übernimmt, zahlt er gegenüber einem zwischenzeitlichen Kompromissentwurf etwa 8 bis 9 Millionen Mark mehr an Abfindung.[1][2] Dass diese Barzahlung gegen die politischen Interessen der Republik verwendet werden könnte, gilt als unwahrscheinlich. Die beteiligten Fürstenhäuser dürften in den Jahren seit dem Umsturz ohnehin stark in Schulden geraten sein.[2]
Darüber hinaus fallen zahlreiche Liegenschaften in Potsdam — darunter die Kolonie Alexandrowka, Nikolskoe und der Weinberg am Obelisk — sowie in Berlin wertvolle Grundstücke an den Fiskus.[2] Hierzu zählen unter anderem die Immobilien in der Breiten Straße 32 und der Wilhelmstraße 73.[2] Auch das Schloss in Königs Wusterhausen geht endgültig in Staatsbesitz über.[4] Eine prominente Ausnahme bildet das Alte Palais Unter den Linden.[5] Da die Hohenzollern aus Traditionsgründen großen Wert auf diesen Besitz legten, bleibt es der Familie erhalten, jedoch hat der Staat ein Vorkaufsrecht erwirkt.[2] Zudem übernahmen die Hohenzollern die vertragliche Verpflichtung, das historische Gebäude als Museum der Öffentlichkeit zugänglich zu halten.[1][2]
Auch hinsichtlich der Nebenlinien wurden endgültige Regelungen getroffen. Die sogenannte Albrecht-Linie, die ursprünglich 80.000 Morgen erhalten sollte, verzichtet auf 30.000 Morgen und behält nun 50.000 Morgen Land.[2] Der Karl-Linie des Prinzen Friedrich Leopold verbleibt die Herrschaft Flatow-Krojanke im Umfang von etwa 70.000 Morgen.[4]
In parlamentarischen Kreisen wird die Aufnahme des Vertrages zumeist positiv beurteilt. Die Fraktionen der Deutschen Volkspartei, des Zentrums und der Demokraten haben die neuen Bestimmungen günstig aufgenommen.[4] Dass die Vertreter des Hauses Hohenzollern sich nachdrücklich für das neue Abkommen einsetzen, erleichtert besonders den Rechtsparteien ihr Jawort.[3] Innerhalb der Sozialdemokratie macht sich zwar eine entschiedene Opposition gegen den Vorschlag geltend.[5] Die Badische Presse betont jedoch, dass sich die SPD als stärkste Regierungspartei um eine klare Entscheidung nicht wird drücken können.[3] Eine rasche Verabschiedung sei dringend geboten, um eine erneute kommunistische Agitation gegen den Vertrag zu vermeiden, durch welche der linke Flügel der Sozialdemokraten unter Druck gesetzt würde.[3] Die Staatsregierung hat mit diesem Vertrag den riskanten Weg über das Reichssondergericht vermieden, dessen Entscheidungen das Land wohl auf Jahre hinaus weiteren schweren Erschütterungen ausgesetzt hätten.[2] Ein erster kommunistischer Antrag im Landtag, dem Staatsministerium wegen dieser Verhandlungen das Misstrauen auszusprechen, ist bereits im Vorfeld gescheitert.[1]