Der Berliner Polizeipräsident Friedensburg hat die für den heutigen Donnerstag geplante kommunistische Großkundgebung im Lustgarten verboten.[1][2] Wie das Harburger Tageblatt meldet, stützt sich die Maßnahme formal auf die Reichsverfassung. Der Erlass wurde mit einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet.[2] Die Demonstration sollte sich laut Aufruf gegen den sogenannten „Hohenzollernvergleich“ richten.[2] Im Preußischen Landtag, der am morgigen Freitag in dritter Lesung über die Hohenzollernvorlage sowie über einen kommunistischen Misstrauensantrag gegen das Staatsministerium abstimmen wird, war es zuletzt zu schweren Ausschreitungen gekommen.[3]
Dem Vorwärts zufolge befürchteten die Behörden, dass die Gewalttätigkeiten der kommunistischen Abgeordneten im Parlament nun auf der Straße fortgesetzt werden könnten und wieder blutige Übergriffe erfolgen.[1] Eine Beschwerde der Kommunisten gegen das polizeiliche Verbot der Freiluftveranstaltung wurde vom preußischen Innenminister Grzesinski umgehend zurückgewiesen.[1]
Zugleich wehrt sich die sozialdemokratische Presse entschieden gegen Behauptungen der Roten Fahne, das polizeiliche Einschreiten sei auf direktes Verlangen des sozialdemokratischen Parteivorstandes erfolgt.[1] Der Vorwärts bezeichnet diese Darstellung als bewusste Lüge und stellt klar, der Parteivorstand habe sich mit der Angelegenheit nicht befasst, sondern erst aus den Zeitungen von dem Erlass erfahren.[1] Da die Kommunisten nun gezwungen sind, auf eilig angesetzte Saalversammlungen auszuweichen, weist das Blatt darauf hin, dass die politischen Freiheiten der Kommunisten in Deutschland offenkundig immer noch ungleich größer seien als im bolschewistischen Russland.[1]