Nach einer dramatischen und von schweren Tumulten begleiteten Sitzung, die nahezu acht Stunden in Anspruch nahm, hat der Preußische Landtag am Freitagabend das Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden preußischen Königshauses endgültig verabschiedet.[1] Die Gütertrennung mit dem Hause Hohenzollern ist damit juristisch vollzogen. Damit wurde eine der gefährlichsten innerpolitischen Konfliktquellen der vergangenen Jahre beseitigt.[1] In der namentlichen Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit 258 gegen 37 Stimmen der extremen Linken angenommen.[2] Hinsichtlich der Stimmenthaltungen differieren die Berichte leicht. Während einige Korrespondenten von 65 Enthaltungen sprechen,[2] verzeichnen andere 85 Parlamentarier, die sich der Stimme enthielten.[1]
Der Weg zu dieser Entscheidung war jedoch durch massiven Widerstand der kommunistischen Fraktion erschwert. Sie bediente sich einer hemmungslosen Obstruktionspolitik. Bis zum letzten Augenblick erzwang die Fraktion um den Abgeordneten Pieck bei jedem einzelnen Paragrafen und jedem Änderungsantrag eine namentliche Abstimmung, sodass ununterbrochen die Alarmsignale durch das Haus schrillten.[1] Zuvor hatte Pieck sogar beantragt, über einzelne Absätze getrennt abzustimmen. Der demokratische Abgeordnete Riedel wies dies jedoch mit Verweis auf die Geschäftsordnung als unzulässig zurück.[3] Im Verlauf der stundenlangen Prozedur entlud sich die Spannung in wilden Szenen. Zwischen dem kommunistischen Abgeordneten Sobottka und Mitgliedern der sozialdemokratischen Fraktion kam es plötzlich zu einer handfesten Auseinandersetzung, die erst durch das Eingreifen anderer Abgeordneter beendet werden konnte.[4] In der allgemeinen Verwirrung bestieg der Kommunist Kasper eigenmächtig den Präsidentenstuhl, riss die Glocke an sich und stürmte unter wildem Läuten in den Saal.[4] Vizepräsident Bartels übernahm daraufhin das Präsidium, ließ Kasper die Glocke durch einen Amtsdiener abnehmen und schloss ihn unverzüglich von der Sitzung aus.[4] Eine enorme Unruhe erfasste das gesamte Haus; Abgeordnete der Rechten eilten zur Rednertribüne, um den Präsidentenplatz vor weiteren Übergriffen zu schützen.[4] Aus den Reihen der Kommunisten wurden sogar Aktenstücke als Wurfgeschosse gegen den Präsidenten geschleudert.[4][5] Da sich auch zahlreiche Zuschauer auf der öffentlichen Tribüne an den Lärmszenen beteiligten, sah sich die Sitzungsleitung gezwungen, das Podium durch Beamte räumen zu lassen.[4] Diese Maßnahme wurde mit ohrenbetäubenden Schreien quittiert. Auf den Korridoren kam es zu weiteren stürmischen Auseinandersetzungen, bis schließlich die Tribünenbesucher endgültig aus dem Landtagsgebäude verwiesen wurden.[4]
Vor der entscheidenden Abstimmung verteidigte der demokratische Abgeordnete Nuschke die Haltung der Regierungsparteien. Nachdem alle anderen Wege — einschließlich des Volksentscheids — nicht zum Ziel geführt hätten, seien die Vergleichsverhandlungen des Finanzministers eine unabweisbare Notwendigkeit gewesen.[2] Nuschke betonte, niemand wisse, was das im Reichstagskompromiss vorgesehene Schiedsgericht den Hohenzollern zugeschanzt hätte; der nun vorliegende Vergleich sei für das preußische Volk weitaus günstiger.[2] Mit scharfen Worten verurteilte er jedoch die monarchistischen Umtriebe. Es sei unerträglich, dass sich der ehemalige Kronprinz in Ostpreußen als Herrscher feiern lasse.[2] Dem Hause Hohenzollern müsse man deutlich zurufen: „Überspannt den Bogen nicht!"[2] Zur Frage des Wohnrechts bemerkte Nuschke, er bedaure dieses Zugeständnis. Nach seiner Auffassung sollte der vormalige König nicht in Holland, sondern in Deutschland unter der ständigen Aufsicht eines energischen preußischen Innenministers leben.[2] Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff nahm zu den Bedenken bezüglich der Wohnrechte und der Millionenabfindungen Stellung. Auf die Frage nach der Auslegung des Wohnrechts für Wilhelm II. verwies er auf Paragraph 23 des Republikschutzgesetzes, wonach Mitgliedern der ehemaligen deutschen Fürstenfamilien der Aufenthalt in Deutschland versagt werden könne, wenn Staatsinteressen es erforderten.[2][4] Diese Bestimmung sei weiterhin geltendes Recht.[2] Auch hinsichtlich der Kapitalzahlungen wies der Minister darauf hin, dass, falls die Mittel zum Kampf gegen die Republik verwendet würden, das Sondergericht angerufen werden könne.[4] Obgleich der Finanzminister einräumte, dass diese Klausel des Kompromissentwurfs eine ziemlich stumpfe Waffe darstelle, betonte er dennoch, dass jede republikanische Regierung Preußens sich zu schützen wissen werde.[4]
Der nun Gesetz gewordene Kompromiss unterscheidet sich in einigen Punkten von früheren Entwürfen. Zwar erhält das vormalige Herrscherhaus erhebliche Werte, jedoch wurden auch für den Staat nennenswerte Zugeständnisse erreicht. Dem Westfälischen Merkur zufolge erhält der Fiskus im Vergleich zur sogenannten Südekum-Linie unter anderem 50.000 Morgen Forst. Dies entspricht einem Wehrbeitrag von fünf bis sieben Millionen Mark. Außerdem sollen die Güter Nikolskoe und eine weitere Besitzung in das Eigentum des Staates übergehen.[5]
Im Anschluss an die Verabschiedung des Hohenzollernvergleichs behandelte das Haus insgesamt elf kommunistische Misstrauensanträge.[1] Zunächst wurde der Antrag, dem gesamten Staatsministerium das Vertrauen zu entziehen, mit 202 gegen 44 Stimmen bei über hundert Enthaltungen abgelehnt.[2][1] Die Wirtschaftspartei hatte zuvor beschlossen, sich an diesen Abstimmungen überhaupt nicht zu beteiligen.[2][4] Auch der Misstrauensantrag gegen den preußischen Ministerpräsidenten Braun scheiterte mit 201 gegen 52 Stimmen (bei 82 Enthaltungen).[2][1] Ein bemerkenswertes Bild bot die Abstimmung über das Misstrauensvotum gegen den neuen Innenminister Grzesinski. Hier stimmten Deutschnationale und Völkische gemeinsam mit den Kommunisten, weshalb dieser Antrag die höchste Zahl an Ja-Stimmen erhielt. Dennoch wurde er mit 206 gegen 114 Stimmen bei 85 Enthaltungen abgelehnt.[1] Weitere Anträge gegen die Minister für Finanzen, Handel, Landwirtschaft, Volkswohlfahrt, Justiz und Kultus wurden mit ähnlichen Mehrheiten abgelehnt.[1]
Unterdessen hat das Preußengesetz bereits Auswirkungen auf die Reichspolitik. Wie das Berliner Tageblatt berichtet, hat die sozialdemokratische Reichstagsfraktion einen neuen Gesetzentwurf im Reichstag eingebracht, der ein formelles Verbot der Rückkehr für Wilhelm II. fordert.[6] Der Entwurf sieht vor, Mitgliedern der ehemals regierenden Bundesfürsten das Betreten des Reichsgebiets zu untersagen, falls die Besorgnis besteht, das Wohl der Republik werde gefährdet.[6] Für Wilhelm II. wird das Aufenthaltsverbot ausdrücklich ausgesprochen; sollte er feindliche Unternehmungen gegen das Reich oder den Freistaat Preußen richten, hätte der Staat das Recht, das den Hohenzollern nun zuerkannte Vermögen einzuziehen.[6] Das Blatt äußert jedoch Verwunderung über die Taktik der Sozialdemokratie. Es sei unverständlich, warum erst unter ihrer Duldung der Hohenzollernvergleich im Landtag beschlossen werden musste, ehe man sich zu diesen staatspolitisch notwendigen Sicherungsmaßregeln auf Reichsebene entschloss.[6]