Nach langwierigen Verhandlungen ist in der Freien Stadt Danzig eine politische Klärung eingetreten. Unter dem Vorsitz von Senatspräsident Dr. Sahm einigten sich die maßgeblichen Fraktionen auf die Bildung einer bürgerlichen Regierungskoalition.[1][2] Wie die Badische Presse meldet, wird das neue Kabinett von den Deutschnationalen, dem Zentrum, den Deutschliberalen sowie einer fünfköpfigen Beamtengruppe getragen.[1] Die Deutsch-Danziger Volkspartei hat eine Beteiligung an der neuen Regierung hingegen abgelehnt; dies teilte sie dem Präsidenten des Senats in einem offiziellen Schreiben mit.[1]
Die Hauptaufgabe der neuen Koalition besteht in der endgültigen Gesundung der zerrütteten Staatsfinanzen.[1][2] Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die beteiligten Parteien auf ein umfassendes Programm geeinigt, in dessen Zentrum ein weitreichendes Ermächtigungsgesetz steht.[2] Dieses Gesetz soll den Senat in die Lage versetzen, Verordnungen mit voller Gesetzeskraft zu erlassen.[1] Nach Angaben der Kölnischen Zeitung umfasst die Ermächtigung sechs zentrale Punkte: Erstens die Regelung des Zollverteilungsschlüssels, zweitens die Neuordnung der Einnahmen aus dem Tabakverbrauch — entweder im Wege der indirekten Besteuerung oder durch die Schaffung eines Monopols.[2] Drittens ist die Erhebung eines Zuschlags zur Einkommensteuer vorgesehen, der allerdings drei Prozent der zu entrichtenden Steuer nicht überschreiten darf und mit einer Änderung der Einkommenbesteuerung für ledige Personen verbunden ist.[1][2]
Ein weiterer drastischer Eingriff betrifft den Staatsapparat selbst. So ist eine Vereinfachung der Verwaltung und der Justiz geplant, um zwingend erforderliche Ersparnisse zu erzielen; dies soll insbesondere durch den rigorosen Abbau von Staatsbediensteten erreicht werden.[1][2] Ferner ermächtigt das Gesetz die Regierung zur Aufstellung eines Ergänzungshaushalts für die Zeit vom 1. Oktober des laufenden Jahres bis zum Frühjahr 1927. Darüber hinaus ist die Festsetzung eines verbindlichen Höchstbetrags für die Haushaltsausgaben der kommenden beiden Rechnungsjahre vorgesehen.[1][2] Schließlich erhält der Senat die Vollmacht, Verhandlungen über eine auswärtige Anleihe bis zum Betrag von 30 Millionen Gulden zu führen.[1][2]
Das außerordentliche Ermächtigungsgesetz ist zeitlich streng befristet und soll Ende März beziehungsweise am 1. April 1927 außer Kraft treten.[1][2] Über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus plant die neue Regierung, Maßnahmen zur Kürzung der Beamtengehälter durchzuführen, was jedoch im ausdrücklichen Einvernehmen mit der Beamtenschaft geschehen soll.[1][2] Die notwendige Neuregelung der Erwerbslosenfürsorge wird nicht durch Notverordnung, sondern durch ein gesondertes, vom Volkstag zu beschließendes Gesetz erfolgen.[1] Laut dem offiziellen Kommuniqué sind über die Personen, die dem Parlament zur Wahl als Senatoren vorgeschlagen werden sollen, noch keine abschließenden Vereinbarungen getroffen worden.[1] Es wird erwartet, dass der Volkstag im Laufe der nächsten Woche zusammentritt, um die Senatoren zu wählen und die Regierungsbildung damit formal abzuschließen.[1]