Im preußischen Kultusministerium wurden am gestrigen Montag die Ratifikationsurkunden über den neuen preußisch-österreichischen Schulvertrag offiziell ausgetauscht.[1] Das Abkommen beendet eine Phase der rechtlichen Ungleichbehandlung und bringt für Familien, die im jeweils anderen Staat leben, erhebliche Erleichterungen im Bildungswesen.

Der Vertrag verpflichtet beide beteiligten Staaten künftig dazu, die Schulpflicht auch für die Angehörigen des Partnerstaates konsequent durchzuführen.[1] Wie das Hamburger Echo dazu ausführt, sind Kinder von in Preußen lebenden Österreichern nunmehr der gleichen Schulpflicht unterworfen wie die Kinder preußischer Staatsbürger.[1] Im Gegenzug gelten für preußische Kinder in Österreich künftig dieselben gesetzlichen Bestimmungen, die dort für den Schulbesuch der Einheimischen maßgeblich sind.[2]

Eine der spürbarsten Änderungen betrifft die finanzielle Entlastung der Eltern. Dem Vorwärts zufolge mussten österreichische Familien, die ihren Wohnsitz in Preußen haben, für ihre schulpflichtigen Kinder bislang ein Fremdenschulgeld entrichten.[2] Sie wurden damit steuerlich wie alle anderen Ausländer behandelt.[1] Diese Gebühr entfällt aufgrund des neuen Abkommens nun vollständig. Kinder österreichischer Staatsangehöriger können damit künftig ohne zusätzliche finanzielle Belastung die preußischen Schulen besuchen.

Mit dem formellen Austausch der Urkunden ist der Weg für die praktische Umsetzung geebnet. Der Vertrag tritt genau 14 Tage nach diesem Akt in Kraft.[2] Die Einigung unterstreicht das Bestreben beider Länder, die kulturelle Zusammenarbeit zu verstärken und bürokratische Hindernisse für ihre Staatsangehörigen zu verringern.