In Bückeburg nehmen die Pläne zur Eingliederung des Freistaates Schaumburg-Lippe in den preußischen Staat nun konkrete Formen an. Wie der Westfälische Merkur berichtet, hat sich der dortige Landtag in seiner jüngsten Sitzung nach vorbereitenden Verhandlungen einer Kommission mit dem preußischen Staatssekretär Meister aus dem Innenministerium eingehend mit der Frage des Anschlusses befasst.[1] Der Berichterstatter des zuständigen Rechnungsausschusses, der Abgeordnete Wiehe, legte eine Entschließung vor, die die am 3. Januar 1926 aufgestellten Richtlinien als geeignete Grundlage für das historische Vorhaben bewertet.[1] Der Landtag hat deshalb die Landesregierung ersucht, unverzüglich einen detaillierten Gesetzentwurf für eine Volksabstimmung vorzulegen und die letzten Zweifel über den Vertragsinhalt mit dem preußischen Staatsministerium zu klären.[1] Als endgültiger Termin für den Volksentscheid wurde bereits der 6. Juni festgelegt.[1]

Besonders bemerkenswert ist die parteiübergreifende Einigkeit in dieser weitreichenden verfassungsrechtlichen Frage. Die bürgerliche Arbeitsgemeinschaft begründete ihre Zustimmung mit dem nachdrücklichen Hinweis, dass die allgemeine Notlage des deutschen Volkes eine Verringerung des Verwaltungsapparates zwingend erfordere.[1] Auch die Fraktionen der Sozialdemokraten sowie der Demokraten schlossen sich der vorgelegten Entschließung uneingeschränkt an.[1]

Weitere Einzelheiten der künftigen administrativen Struktur gehen aus Berichten der Deutschen Allgemeinen Zeitung hervor.[2] Demnach soll das Territorium als eigenständiger Kreis mit dem Traditionsnamen „Schaumburg-Lippe“ in die preußische Provinz Hannover eingegliedert werden.[2] Bis zur regulären Neuwahl wird das Gebiet zwei Abgeordnete in den hannoverschen Provinziallandtag entsenden.[2] Während der zukünftige Kreistag aus 21 Abgeordneten bestehen wird, sollen die Städte im Sinne der hannoverschen Kreisordnung als selbständige Einheiten erhalten bleiben; sie werden in Angelegenheiten der Landesverwaltung und Polizei unmittelbar dem Regierungspräsidenten unterstellt sein.[2] Preußen übernimmt vertragsgemäß alle Rechte und Pflichten des bisherigen Staates, wobei eine Erhöhung der Staatssteuern strikt vermieden werden soll, um die schaumburg-lippischen Steuerzahler spürbar zu entlasten.[2] Als Ausgleich für die Beteiligung am altpreußischen Staatsvermögen ist zudem eine Beteiligung an einem Gesamtdomanium vorgesehen.[2]