Die Bemühungen um eine baldige und vollständige Freigabe des während des Krieges beschlagnahmten deutschen Privateigentums in den Vereinigten Staaten scheinen vorerst auf erhebliche parlamentarische Hindernisse zu stoßen.[1] In Washingtoner diplomatischen Kreisen wird mit wachsender Besorgnis registriert, dass der zuständige Senatsausschuss gegenwärtig starke Bedenken gegen die zügige Behandlung der entsprechenden Gesetzesvorlage hegt.[1]

Die Frage der Rückführung der vom früheren Treuhänder für Feindvermögen verwalteten Güter an die rechtmäßigen deutschen Eigentümer ist ein diplomatisch sensibles Thema. Sie zieht sich nunmehr seit Jahren hin.[1] Wie aus der amerikanischen Hauptstadt verlautet, formiert sich innerhalb des Ausschusses ein Widerstand, der auf eine weitere Verzögerung der Angelegenheit hindeutet.[1] Mehrere Parlamentarier sollen Vorbehalte gegen eine bedingungslose Rückgabe geltend gemacht haben und verlangen stattdessen zusätzliche Prüfungen der komplizierten finanziellen Modalitäten.[1] Demnach wolle man sicherstellen, dass amerikanische Gegenforderungen im Rahmen einer Gesamtlösung ausreichend Berücksichtigung finden.[1]

Für die betroffenen deutschen Wirtschafts- und Privatkreise bedeutet diese jüngste Entwicklung im Senat eine herbe Enttäuschung.[1] Ob es der amerikanischen Administration gelingen wird, den Widerstand der Parlamentarier in absehbarer Zeit zu überwinden und eine gerechte Lösung für das sequestrierte Eigentum herbeizuführen, bleibt nach den vorliegenden Berichten aus Washington vorerst äußerst ungewiss.[1]