Die Reichsregierung hat sich im Rahmen der deutsch-französischen Handelsgespräche auf ein neues Zusatzabkommen verständigt.[1] Wie der Westfälische Merkur berichtet, wurde den französischen Wünschen nach langwierigen Erörterungen nachgegeben. Im Vorfeld hatte sich allerdings erheblicher Widerstand der heimischen Landwirtschaft abgezeichnet.[1] Bereits das Teilabkommen vom 12. Februar war von den deutschen Gemüsebauern überaus kritisch aufgenommen worden.[1]
Trotz des Widerstands hat die deutsche Verhandlungsdelegation nun ein weiteres Importkontingent in Höhe von 27 000 Doppelzentnern für französisches Gemüse bewilligt.[1] Von dieser Regelung bleiben Blumenkohl sowie sämtliche sonstigen Kohlarten ausdrücklich ausgenommen.[1] Dieser Schritt der deutschen Seite erfolgte jedoch nicht ohne substantielle Gegenleistungen.[1] Im Gegenzug gewährt die französische Regierung neue Zollzugeständnisse für eine Reihe deutscher landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dazu zählen Käse, Milch, Sämereien, Holz sowie Kartoffelstärke und deren Folgeprodukte.[1] Außerdem profitiert eine Anzahl wichtiger industrieller Ausfuhrerzeugnisse von den vereinbarten Zollerleichterungen.[1]
Das Zusatzabkommen soll dem Reichsrat sowie dem Reichstag nach dessen Wiederzusammentritt am 27. April zur formellen Genehmigung vorgelegt werden.[1] Die Reichsregierung hat sich unterdessen dazu entschlossen, den Vertrag bereits ab dem 16. April vorläufig in Kraft zu setzen.[1] Dieser raschen Anwendung liegt eine klare wirtschaftliche Erwägung zugrunde.[1] Der Wettbewerb durch die französischen Importe schadet dem heimischen Gemüsebau umso weniger, je früher das gewährte Kontingent ausgeschöpft wird.[1] Gleichzeitig erhalten die deutsche Industrie und Landwirtschaft einen längeren Zeitraum, um die französischen Zollermäßigungen auf den dortigen Märkten auszunutzen.[1]
Die Fristen für die jeweiligen Konzessionen sind unterschiedlich gestaffelt.[1] Die für Frankreich eingeräumten Zugeständnisse laufen rückwirkend vom 1. März bis zum 31. Mai. Somit verbleiben für die Ausnutzung des neuen Gemüsekontingents nur noch sechs Wochen.[1] Für die der deutschen Wirtschaft gewährten Zollermäßigungen, die vom 1. April bis zum 30. Juni gelten, steht hingegen noch ein Spielraum von zweieinhalb Monaten zur Verfügung.[1] Der amtliche Wortlaut des Zusatzabkommens wird in Kürze im Reichsanzeiger publiziert.[1] Die Verhandlungen über den noch ausstehenden Hauptvertrag werden derweil fortgeführt.[1]