Die innenpolitische Osterpause hat ihr Ende erreicht.[1] In Berlin traten am Dienstag die Vertreter der Regierungsparteien mit dem Reichsinnenminister und dem Reichsjustizminister zusammen, um das weitere Vorgehen in der heiklen Frage der Fürstenabfindung zu beraten.[1] Die Reichsregierung beabsichtigt, das von sozialdemokratischer und kommunistischer Seite initiierte Volksbegehren mitsamt einer eigenen Stellungnahme dem Reichstag zuzuleiten.[1] Gleichzeitig nutzten die Kabinettsmitglieder die sitzungsfreie Zeit, um den von den bürgerlichen Parteien vorgelegten Kompromissentwurf zur Entschädigung der ehemaligen Herrscherhäuser einer eingehenden juristischen Prüfung zu unterziehen.[1]
Hierbei hat das Reichsjustizministerium eine Reihe weitreichender Änderungsanträge formuliert, die insbesondere die juristischen Rückwirkungen der gesetzlichen Regelung betreffen.[1] Diese Vorstöße stoßen jedoch bei der Deutschen Demokratischen Partei auf entschiedenen Widerstand.[1] Die Demokraten weigern sich strikt, sich auf die Vorschläge des Justizressorts einzulassen.[1] Unterdessen drängen das Zentrum und die Demokraten darauf, den vorliegenden Kompromiss eher zulasten der Fürsten zu verschärfen.[1] Den Anstoß hierzu gab der preußische Finanzminister, der unmissverständlich erklärte, dass der Freistaat Preußen bei Annahme des bürgerlichen Kompromisses finanziell schlechter gestellt wäre als durch den direkten Vergleich, den das Land zuvor bereits mit dem Haus Hohenzollern beschlossen hatte.[1]
Auch innerhalb der Zentrumspartei gärt es erheblich. Wie das Berliner Tageblatt meldet, hat der Provinzialausschuss der rheinischen Zentrumspartei einen detaillierten Bericht des Abgeordneten Scheuer zum Stand der Verhandlungen entgegengenommen.[2] Die rheinischen Delegierten stellten sich nachdrücklich hinter den Beschluss des Reichsparteiausschusses vom 23. Februar und richteten einen Appell an die Reichstagsfraktion.[2] Die Abgeordneten sollen bei der anstehenden gesetzlichen Regelung die Prinzipien der allgemeinen Wohlfahrtsverordnung deutlich stärker als bisher berücksichtigen.[2]
Die Aussicht auf milliardenschwere Zahlungen an die ehemals regierenden Häuser veranlasst inzwischen auch andere Gruppen, ihre Interessen energisch zu vertreten. Der Bund der Auslandsdeutschen hielt am Montagabend eine gut besuchte Versammlung ab, auf der über die aktuelle Entschädigungsfrage beraten wurde.[2] Nach einer lebhaften Diskussion beschlossen die Teilnehmer einstimmig, in Kürze mit einer Protestaktion an die Öffentlichkeit zu treten.[2] Die Auslandsdeutschen verwerfen die Argumentation der Regierung, die angespannte Finanzlage des Reiches lasse keine weiteren Leistungen zu, als nicht mehr stichhaltig.[2] Sie weisen darauf hin, dass für Ruhrgeschädigte und Reedereien umfangreiche Mittel bereitgestellt wurden und dass nun auch die Forderungen der Fürsten ohne Rücksicht auf die Staatsfinanzen geprüft würden.[2] Laut dem Berliner Tageblatt fordern die Vertreter der über 300.000 Auslandsdeutschen die Begleichung einer „Ehrenschuld“. Sie betonen, dass sie im Gegensatz zu wenigen kapitalkräftigen Gruppen zum großen Teil ihrer Existenz beraubt worden seien und ihre Verluste dem Reich auf die Reparationen angerechnet würden.[2]
Neben der finanziellen und juristischen Auseinandersetzung bekommt die Debatte um die Fürstenabfindung zunehmend den Charakter eines Kulturkampfes. Auch die Kirchen beteiligen sich aktiv daran. Nach Berichten des Hamburger Echos brachte der sozialdemokratische Abgeordnete Kleinspehn im Hauptausschuss des preußischen Landtages schwere Vorwürfe gegen Geistliche vor, die das Volksbegehren in aufwieglerischer Weise bekämpften.[3] Er kritisierte besonders die evangelische Landeskirche, die entgegen ihrer 1920 erklärten Pflicht zur politischen Neutralität nahezu geschlossen gegen die Republik Stellung beziehe.[3]
Auch hohe katholische Würdenträger greifen in die Auseinandersetzung ein. So verteidigte der Bischof von Passau die Ansprüche der Wittelsbacher und erklärte öffentlich, dass jeder, der für die Fürstenenteignung eintrete, ein Dieb sei.[3] Während der deutschnationale Abgeordnete Koch-Bodenhausen dem Bischof beipflichtete und die Enteignung als Verstoß gegen das siebte Gebot bezeichnete, wies Ministerialdirektor Trendelenburg im Landtag die Vorwürfe gegen die evangelische Kirche zurück und bescheinigte ihr, streng auf dem Boden der gesetzlichen Neutralität zu stehen.[3] Dem Hamburger Echo zufolge widerlegen allerdings aktuelle Disziplinarmaßnahmen diese behauptete Neutralität.[3] In Berlin wurde der religiös-sozialistische Pfarrer Bleier von seiner vorgesetzten Kirchenbehörde offiziell aufgefordert, zu Berichten Stellung zu nehmen, wonach er sich für die entschädigungslose Enteignung des Fürstenvermögens ausgesprochen habe.[3] Das Vorgehen gegen den Pfarrer nährt bei den Befürwortern der Enteignung den Verdacht, die Kirchenbehörden wollten Kritiker der Fürstenabfindung aus dem Amt drängen. Eine solche Taktik könnte dazu führen, dass Millionen Unterzeichner des Volksbegehrens sich langfristig von den großen Konfessionen abwenden.[3]