Vor dem Leipziger Gericht fand am gestrigen Dienstag der Prozess gegen die Verantwortlichen des Sprengstoffkomplotts auf die hiesige Synagoge seinen juristischen Abschluss.[1] Wie der Westfälische Merkur meldet, richtete sich die Anklage gegen insgesamt sechs Angehörige des Frontbanns.[1] Dieser rechtsradikale Wehrverband fungierte in der Vergangenheit wiederholt als Sammelbecken für extremistische Kräfte. Dem Hamburger Echo zufolge ist der ideologische Hintergrund der Tat eindeutig im völkischen Lager zu verorten.[2]
Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die beiden Hauptangeklagten Reinhardt und Kirste, die als treibende Kräfte des Anschlagsplans identifiziert wurden.[1] Das Gericht verurteilte die beiden Täter wegen schwerer Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Strafe von jeweils fünf Jahren Zuchthaus.[2][1] Nach Angaben der Berichterstattung stützte sich das Urteil gegen die Rädelsführer auf die Paragrafen sechs beziehungsweise acht dieses Gesetzes.[2][1]
Die übrigen Mitangeklagten erhielten wesentlich mildere Strafen — ein Umstand, der die juristische Bewertung der reinen Mitläuferschaft deutlich macht. Wegen eines Vergehens nach Paragraf zwölf desselben Sprengstoffgesetzes verhängten die Richter gegen die vier übrigen Frontbannleute lediglich kurze Gefängnisstrafen.[2][1] Diese betragen drei Tage bis maximal einen Monat.[2][1] Das geringe Strafmaß für die Gehilfen unterstreicht die richterliche Einschätzung, dass die Hauptschuld bei Reinhardt und Kirste lag. Der aufgedeckte Anschlagsplan zeigt jedoch erneut die fortgesetzte Bereitschaft zu organisierter Gewalt in völkischen Kreisen.