Der Hauptausschuss des Preußischen Landtages setzte am gestrigen Mittwoch seine Beratungen über den Kultusetat fort. Das umfangreiche Kapitel der Lehrer- und Volksschulbildung stand dabei im Mittelpunkt.[1]

Wie der Westfälische Merkur berichtet, entspann sich angesichts der drängenden Einzelfragen zur schulischen Versorgung und der unzureichenden Lehrerbesoldung eine lebhafte parlamentarische Auseinandersetzung.[1] Zunächst wiesen Vertreter der kommunistischen und sozialdemokratischen Fraktionen nachdrücklich auf die bedenklichen Gesundheitszustände der Schulkinder hin.[1] Insbesondere in den preußischen Ostprovinzen sei die physische Verfassung der Jugend so mangelhaft, dass die ordnungsgemäße schulische Ausbildung ernsthaft gefährdet erscheine.[1] Der sozialdemokratische Abgeordnete Österreich brachte zudem wiederholt festgestellte sittliche Verfehlungen einzelner Pädagogen zur Sprache. Er verlangte von der Regierung scharfe Maßnahmen zur sofortigen Abhilfe.[1] Ferner trat ein Sprecher der Sozialdemokraten für die Einführung der weltlichen, konfessionslosen Schule ein.[1]

Auf bürgerlicher Seite betonte der deutschnationale Abgeordnete Hermann die Notwendigkeit, bei den ländlichen Volksschulen im Lehrplan wesentlich stärker auf die spezifischen Verhältnisse sowie auf die praktischen Bedürfnisse des Landes Rücksicht zu nehmen.[1] Die materiellen Sorgen des Lehrstandes wurden durch den Zentrumsabgeordneten Dietrich in das Zentrum der Ausschussdebatte gerückt.[1] Er begründete einen fraktionellen Antrag, wonach eine günstigere Berechnung der Wartezeit bei der Pensionierung des Lehrpersonals verlangt wird.[1] Laut dem Bericht rügte Dietrich insbesondere die bestehende Ungleichheit bei der Bewilligung von Fortbildungszuschüssen für Junglehrer. Dieser Missstand treffe vor allem katholische Lehrkräfte.[1] Zugleich forderte er bessere Wohnungsverhältnisse für die Landlehrer.[1]

Diese materielle Fürsorgepflicht fand auch bei der Deutschen Volkspartei Gehör. Der Abgeordnete Beuermann drängte auf die zügige Einbringung einer Novelle zum Lehrerbesoldungsgesetz.[1] Darüber hinaus verlangte er energische Reparaturmaßnahmen an den vielerorts baufälligen oder stark schadhaften Dienstwohnungen der ländlichen Lehrerschaft; deren Zustand stelle eine anhaltende Belastung für den preußischen Schulbetrieb dar.[1]