Der Rechtsausschuss des Reichstages hat nach der Osterpause die Beratungen über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den ehemals regierenden Fürstenhäusern wieder aufgenommen.[1][2] Vor Eintritt in die eigentliche Tagesordnung richtete der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Rosenfeld eine Anfrage an die Reichsregierung und verlangte Auskunft darüber, wann der durch das Volksbegehren eingebrachte Gesetzentwurf zur entschädigungslosen Enteignung dem Reichstag zugeleitet werde.[1][2]
Reichsinnenminister Dr. Külz erwiderte daraufhin, die Regierung habe sich mangels gesetzlicher Zuständigkeit vor der amtlichen Feststellung des Abstimmungsergebnisses am 19. April nicht mit dem Entwurf befassen können.[1][2] Er habe ihn jedoch umgehend an das Kabinett weitergeleitet.[1] Der kommunistische Abgeordnete Neubauer warf der Regierung angesichts dieser Erklärung „Sabotage“ am Volksbegehren und eine Provokation der Unterzeichner vor, wofür er vom Vorsitzenden, Geheimrat Dr. Kahl, zur Ordnung gerufen wurde.[1][2] Külz wies den Vorwurf der Verschleppungsabsicht entschieden zurück.[1][2]
Anschließend begründete der Zentrumsabgeordnete Schulte den neuen Kompromissentwurf der Regierungsparteien. Er betonte, dass dieser zunächst nur ein Werk einzelner Unterzeichner sei und die Fraktionen noch nicht abschließend Stellung genommen hätten.[1][2] Ein Vertreter des preußischen Finanzministeriums, Ministerialdirektor Erythropel, widersprach Gerüchten über horrende Steuerschulden des Hauses Hohenzollern. Tatsächlich seien dem Hohenzollernhaus nicht sieben Millionen Mark, sondern lediglich etwa 300.000 Mark Steuern bis zum 30. April gestundet worden.[1][3]
Besondere Aufmerksamkeit galt der mit Spannung erwarteten Erklärung der Reichsregierung, die durch Reichsinnenminister Külz vorgetragen wurde. Der Minister erklärte im Auftrag des Kabinetts, dass der vorliegende Gesetzentwurf für die Regierung tragbar sei, sie ihn jedoch für verfassungsändernd halte.[1][3] Dies treffe im Übrigen auch auf den Entwurf des Volksbegehrens zu.[1] Külz legte ausführlich dar, dass die Schaffung eines Sondergerichts zwar nicht gegen Artikel 105 der Reichsverfassung („Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“) verstoße, da diese Vorschrift den Gesetzgeber nicht binde.[3] Auch der Gleichheitsgrundsatz des Artikels 109 stehe nicht entgegen.[3] Ein verfassungsändernder Eingriff liege jedoch vor, sobald durch das Gesetz in die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit der Länder eingegriffen werde.[3] Überdies setze eine Enteignung nach Artikel 153 eine gesetzliche Grundlage zum Wohle der Allgemeinheit voraus.[3]
Die darauffolgende Generaldebatte offenbarte die tiefen Gräben zwischen den Parteien. Von sozialdemokratischer Seite wurden erhebliche Bedenken gegen den Entwurf geäußert.[1] Dr. Rosenfeld forderte, die Richter des geplanten Sondergerichts durch den Reichstag wählen zu lassen, und warnte vor einer Erneuerung des Richterprivilegs.[4] Er verwies darauf, dass sich die Fürsten bereits gegen eine Enteignung abgesichert hätten, und erwähnte eine gepachtete Villa des ehemaligen Kronprinzen am Lago Maggiore.[4] Zur Untermauerung seiner Ablehnung von Berufsrichtern für das Sondergericht verlas Rosenfeld einen Brief des Senatspräsidenten Großmann, der sich gegen den preußischen Richterverein wandte, und plädierte stattdessen für Universitätsprofessoren.[4] Dr. Kahl, der Vorsitzende des Ausschusses, stellte jedoch klar, dass über eine Wahl der Sonderrichter durch den Reichstag nicht zu verhandeln sei.[4]
Der deutschnationale Abgeordnete Dr. Hanemann erneuerte den Antrag seiner Fraktion, einen Senat des Reichsgerichts als Sondergericht einzusetzen.[4] Dr. Everling, ebenfalls Deutschnationaler, vertrat die Auffassung, der neue Kompromissentwurf komme dem Enteignungswillen des Volksbegehrens bedenklich nahe und schaffe ein mit dem allgemeinen Rechtsgefühl unvereinbares Ausnahmerecht.[1] Der Abgeordnete Dr. Wunderlich von der Deutschen Volkspartei verteidigte hingegen die Eignung von Berufsrichtern.[4]
Wie aus parlamentarischen Kreisen verlautet, könnte die Fürstenabfindung weitreichende innenpolitische Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte der Kompromissentwurf nur mit Unterstützung der Sozialdemokraten verabschiedet werden, so würde ein Teil der Deutschen Volkspartei dies wohl nur akzeptieren, wenn die SPD sich offiziell gegen das von ihr selbst initiierte Volksbegehren ausspräche.[3] Fände sich hingegen eine bürgerliche Mehrheit unter Einschluss der Deutschnationalen, müsste die Regierung den Volksentscheid offiziell bekämpfen, was einen Zusammenschluss der bürgerlichen Parteien fördern könnte.[3] Dem Westfälischen Merkur zufolge wird eine Regierungsumbildung durch einen Wiedereintritt der Deutschnationalen infolge der Verhandlungen für möglich gehalten.[3]