Das Reichskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung entschieden, dem geplanten Volksbegehren über die Aufwertung von Inflationsverlusten entschieden entgegenzutreten.[1][2] Wie aus einer amtlichen Mitteilung hervorgeht, soll den gesetzgebenden Körperschaften ein Entwurf vorgelegt werden. Dieser hält fest, dass ein Volksentscheid über die Folgen der Geldentwertung nur durch den Reichspräsidenten veranlasst werden kann.[1]
Die Regierung stützt sich dabei auf eine Auslegung des Artikels 73 der Reichsverfassung.[3] Demnach sind der Haushaltsplan sowie Abgabengesetze von der direkten Volksgesetzgebung ausgenommen.[1] Da die bestehenden Aufwertungsgesetze den Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden sowie die Währung maßgeblich bedingen, müssten diese dem Steuerplan gleichgestellt werden.[1] Andernfalls würde die gesamte deutsche Wirtschaft erschüttert.[3]
Hintergrund des Beschlusses ist eine angekündigte Aktion des Sparerbundes, die auf einem Gesetzentwurf des deutschvölkischen Abgeordneten Best basiert.[1] Nach Angaben des Westfälischen Merkur fordert diese Initiative eine grundsätzliche Aufwertung aller Ansprüche auf fünfzig Prozent des Goldmarkbetrages, rückwirkend bis zum 1. Januar 1919.[3] Gegen dieses Vorhaben hatte bereits Reichswirtschaftsminister Julius Curtius starke Bedenken geäußert.[3]
Die Abwehrmaßnahme der Regierung stößt in der Auslandpresse und im Inland auf ein geteiltes Echo. Während der Westfälische Merkur den Schritt begrüßt, um das Land vor einer neuen Inflation zu bewahren, übt das Berliner Tageblatt scharfe Kritik.[1][3] Laut dem Berliner Blatt sei der Weg einer Verfassungsänderung außerordentlich bedenklich.[1] Es sei praktisch ausgeschlossen, die nötige Zweidrittelmehrheit im Reichstag zu finden. Politisch sei es zudem gefährlich, auf die Enttäuschung der Inflationsgeschädigten mit staatlichen Maßnahmen zu antworten, anstatt auf parlamentarische Aufklärung zu setzen.[1]