Die Vorbereitungen für die kommenden Tagungen der Internationalen Arbeitsorganisation nehmen konkrete Formen an. Wie der Westfälische Merkur meldet, hat der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach eingehender Debatte das Budget für das Jahr 1926 im Prinzip angenommen.[1] Mit 13 gegen 9 Stimmen wurde der Etat auf 7.500.000 Franken festgesetzt, was einer Erhöhung von 300.000 Franken gegenüber dem Vorjahr entspricht.[1] In dieser Summe ist bereits eine Steigerung der deutschen Beitragszahlungen von 274.000 auf 600.000 Franken einkalkuliert. Diese Summe wird mit dem erwarteten Eintritt Deutschlands in den Völkerbund automatisch fällig.[1]

In engem Zusammenhang mit der deutschen Rolle in Genf steht eine weitere Personalentscheidung. Laut der Badischen Presse teilte der Direktor des Arbeitsamtes, Albert Thomas, mit, dass er die schrittweise Neueinstellung von neun deutschen Beamten beabsichtige.[2] Zwei dieser Posten sind für den höheren, sieben für den mittleren Dienst vorgesehen.[1] Unterdessen klärt sich auch die Führungsfrage der bevorstehenden großen Tagungen. Aus dem Nieuwe Rotterdamsche Courant geht hervor, dass der niederländische Monsignore Nolens (Willem Hubert Nolens) die Einladung aller drei Gruppen der Arbeitsorganisation angenommen hat, als Präsident der am 26. Mai beginnenden allgemeinen Arbeitskonferenz zu fungieren.[3] Für die kurz darauf folgende Sondersitzung für maritime Arbeitsbedingungen, die Anfang Juni zusammentritt, ist der Engländer Lord Burnham als Vorsitzender vorgesehen.[3][2]

Die Konferenzteilnehmer sehen sich erheblichen sozialpolitischen Herausforderungen gegenüber. Nach Angaben der Sächsischen Staatszeitung bereitet besonders das Washingtoner Abkommen zum Achtstundentag weiterhin Sorgen.[4] Zwar haben rund 50 Regierungen dem Vertragstext einstimmig zugestimmt, bislang wurde er jedoch nur von vier Staaten, darunter Griechenland und Polen, ratifiziert.[4] Das Arbeitsamt war gezwungen, bereits weitreichende Ausnahmeregelungen zu gewähren, um den besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen der Mitgliedsländer Rechnung zu tragen. So wurde etwa in Japan die Wochenarbeitszeit für die Seidenindustrie auf 60 Stunden heraufgesetzt.[4]