Der finnische Staatspräsident hat ein vom Reichstag verabschiedetes Gesetz bestätigt, das die Zulassung von Frauen zu staatlichen Ämtern weitreichend neu regelt.[1] Wie die Tageszeitung Helsingin Sanomat meldet, tritt mit der präsidialen Bestätigung zugleich eine ergänzende Verordnung in Kraft, die detaillierte Ausführungsbestimmungen enthält.[1]
Obwohl das Gesetz die grundsätzliche Befähigung der Frau für den Staatsdienst festschreibt, sieht die neue Regelung spezifische Einschränkungen vor.[1] In der erlassenen Verordnung wird genau bestimmt, welche Posten und Dienststellungen ausschließlich mit männlichen Beamten besetzt werden müssen und für welche Berufsfelder nur Frauen in Frage kommen.[1] Diese Vorgaben erstrecken sich laut den Berichten nicht nur auf die Hauptämter. Sie gelten ebenso für Assistenzstellen und Stellvertretungen in der Verwaltung.[1]
Darüber hinaus hat das finnische Staatsoberhaupt ein weiteres Gesetz unterzeichnet, das die Befangenheitsregeln für richterliche und administrative Funktionen an die neuen Gegebenheiten anpasst.[1] Die bisherigen Vorschriften über Verwandtschafts- und Schwägerschaftsverhältnisse, die bislang nur für männliche Personen galten, finden nunmehr in gleicher Weise auf weibliche Amtsinhaber Anwendung.[1] Das Gesetz stellt sicher, dass die in der Prozessordnung verankerten rechtlichen Regelungen zur Befangenheit — auch im Hinblick auf eheliche Verbindungen — künftig für Frauen uneingeschränkt Gültigkeit besitzen.[1]