Die jüngsten statistischen Erhebungen zur Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt zeichnen ein düsteres Bild der sozialen Wirklichkeit.[1] Wie die Sächsische Staatszeitung meldet, weisen Bayern, Sachsen und Baden einen Fehlbetrag von mindestens zehn bis elf Wohnungen auf je 1000 Einwohner auf.[1] Noch dramatischer stellt sich die Situation in Hamburg dar. Dort besteht ein Defizit von 30 Wohnungen je 1000 Einwohner. In mehreren preußischen Großstädten beträgt das durchschnittliche Defizit 19 fehlende Einheiten.[1] Legt man diese Zahlen zugrunde, ergibt sich für das gesamte Reichsgebiet bei vorsichtiger Schätzung ein Fehlbedarf von mindestens 600.000 Wohnungen.[1] Zu dieser drückenden Last tritt jährlich ein Neubedarf von weiteren 150.000 Einheiten hinzu.[1]
Diesen gewaltigen Anforderungen steht eine unzureichende Bautätigkeit gegenüber.[1] Im Jahre 1924 betrug der Reinzugang lediglich 106.502 Wohnungen. Oberregierungsrat Dr. Ebel schätzt im Reichsarbeitsblatt die Zahl der neugebauten Wohnungen für das abgelaufene Jahr auf etwa 130.000.[1] Die allgemeine Erhöhung der gesetzlichen Mieten wird voraussichtlich nicht zu einer Entlastung führen. Im Gegenteil: Da Mieter großer Einheiten nunmehr verstärkt als Interessenten für kleinere Räumlichkeiten auftreten, droht eine erhebliche Verschärfung des Mangels an billigen Kleinwohnungen.[1] Aus Berichten der Kölnischen Zeitung über städtische Haushaltsbeschlüsse geht hervor, dass viele Kommunen unterdessen erhebliche Anstrengungen unternehmen und spezielle Anleihen zur Förderung des Wohnungsbaus auflegen.[2] Dennoch bleiben die lokalen Erfolge, wie etwa die jüngste Herrichtung von 45 neuen Wohnungen in einer Einzelgemeinde, angesichts der nationalen Krise von geringer Bedeutung.[2]