Der Haushaltsausschuss des Reichstages hat am Dienstag die allgemeine Aussprache über das geplante Reichsgesetz gegen den Alkoholmissbrauch eröffnet.[1][2] Im Mittelpunkt der parlamentarischen Debatte stand dabei die umstrittene Einführung eines Gemeindebestimmungsrechtes.[1][3] Diese rechtliche Neuerung würde den Kommunen weitreichende Befugnisse in der Regulierung des lokalen Schankwesens einräumen.

Wie das Hamburger Echo berichtet, wandte sich der sozialdemokratische Abgeordnete Sollmann in seiner Rede scharf gegen die gegen den Ausschuss gerichtete Agitation.[3] Nach seinen Worten versuchen die Gegner des Entwurfs, durch Übertreibungen der Bevölkerung einzureden, das Gemeindebestimmungsrecht komme einer vollständigen Trockenlegung Deutschlands gleich.[3] Sollmann widersprach dieser Gleichsetzung entschieden.[1] Vielmehr gehe es darum, den Anreiz zum Alkoholgenuss systematisch zu verringern und insbesondere den Branntwein aus den Wirtschaften zu entfernen.[2]

Zur Untermauerung seiner Forderungen legte Sollmann bedenkliche statistische Erhebungen vor. Der Bierkonsum, der im Jahre 1913 noch 103 Liter pro Kopf der Bevölkerung betragen habe, sei nach einem drastischen Einbruch auf 34 Liter im Jahre 1920 inzwischen wieder kontinuierlich gestiegen und habe 1925 bereits 74 Liter erreicht.[1][3] Die Vorkriegshöhe werde so in absehbarer Zeit wieder erreicht sein.[1] Ähnlich verhalte es sich beim Schnapsverbrauch. Dieser sei von 0,2 Litern in den unmittelbaren Nachkriegsjahren auf zuletzt 0,9 Liter angewachsen.[1] Laut der Sächsischen Staatszeitung betonte Sollmann zudem, dass viele Millionen Liter unregistrierten Schnapses von der offiziellen Statistik überhaupt nicht erfasst würden.[1] Als Beleg für das zunehmende Alkoholproblem führte er das rasante Wachsen der Patientenzahlen in den Irren- und Krankenhäusern des Reiches an.[3]

Um dieser gesundheitlichen und sozialen Entwicklung entgegenzutreten, brachte der Abgeordnete einen konkreten Gesetzentwurf ein. Nach Angaben der Kölnischen Zeitung sieht das Papier vor, dass auf Verlangen von einem Fünftel der wahlberechtigten Mitglieder einer Gemeinde eine Abstimmung herbeigeführt werden muss, sofern mehr als eine Schankstätte am Ort existiert.[2] Die Bürger sollen dann darüber entscheiden, ob für neu zu errichtende Betriebe überhaupt noch Erlaubnisse für den Ausschank alkoholischer Getränke erteilt werden dürfen.[1] Ferner sieht der Entwurf vor, dass bei einem Besitzerwechsel die Konzession nicht erneuert werden darf, solange mehr als ein Wirtshaus auf 500 Einwohner entfällt.[3] Auch ein vollständiges Verbot des Branntweinausschanks im Kleinhandel oder in Gaststätten sowie strengere Polizeistunden sollen den Kommunen ermöglicht werden.[2]

Die bürgerliche Rechte zeigte sich den weitreichenden Plänen gegenüber skeptisch. Der deutschnationale Abgeordnete Schultz-Bromberg lehnte für seine Partei eine Trockenlegung der Republik einmütig ab. Dennoch verlangte er verschärfte Maßnahmen zum Schutze der Jugend sowie eine wirksame Reform des Konzessionswesens.[2] In der Frage, ob das Gemeindebestimmungsrecht hierfür das taugliche Instrument darstelle, ist die deutschnationale Fraktion der Kölnischen Zeitung zufolge allerdings noch geteilter Meinung.[2]