Im Untersuchungsausschuss des Reichstages zur Aufklärung der sogenannten Fememorde erstattete am Mittwoch der Abgeordnete Dr. Levi einen umfassenden Bericht über die Ermordung des Rostocker Studenten Bauer.[1][2][3] Dieser Fall, der tiefe Einblicke in die Abgründe geheimer vaterländischer Verbände gewährt, war bereits Gegenstand einer Verhandlung vor dem Münchener Volksgericht.[3] Wie das Harburger Tageblatt meldet, wird der deutschnationale Abgeordnete Dr. Schäfer erst nach weiterem Aktenstudium referieren. Aus diesem Grund schilderte Levi die Umstände der Tat — die im Frühjahr 1923 verübt wurde — bereits detailliert.[3]

Die Leiche Bauers war am 27. März 1923 bei Freising mit schweren Schusswunden aufgefunden worden.[1][2] Anfangs richtete sich der Verdacht gegen den Studenten von Puttkamer; das Verfahren wurde jedoch später eingestellt.[1][2] Nach Berichten der Sächsischen Staatszeitung sind dessen Aussagen zur Organisation Rossbach von besonderer Bedeutung: Puttkamer gab an, Bauer habe ihm gegenüber Pläne zur Ermordung Philipp Scheidemanns geäußert.[1] Daraufhin habe Puttkamer Scheidemann gewarnt und der Polizei in Kassel entsprechende Mitteilung gemacht.[1][2]

Bauer selbst gehörte dem Münchener „Blücherbund“ an.[3] Dessen Vorsitzender, Regierungsbaumeister Schäfer, lenkte den Verdacht später auf den Kaufmann Hans Berger und den Privatdozenten Dr. Arnold Ruge.[1][2] Ruge hatte nach den vorliegenden Berichten geplant, einen neuen Geheimbund zu gründen, in dem Bauer eine führende Rolle einnehmen sollte.[1][2] Die Beziehung trübte sich offenbar schnell. Ruge äußerte sich später ausgesprochen abfällig über den Studenten.[1]

Laut dem Hamburger Echo führte die Spur schließlich zu Berger, der einräumte, eine Tasche des Ermordeten nach Ansbach transportiert zu haben.[2] Die Nennung seines Auftraggebers verweigerte er zunächst unter Hinweis auf Kameradschaftlichkeit und Treue.[1][2] Die unbekannte Person habe ihm lediglich mitgeteilt, Bauer werde ihn „nun nicht mehr verraten“.[1][2] Erst später gestand Berger, dass ihm das Gepäckstück am frühen Morgen des 19. Februar 1923 von dem Studenten August Blindau übergeben worden war.[1][2] Dieser hatte Bauer zuvor als eine Person bezeichnet, die in nationalen Kreisen nichts zu suchen habe.[1]

Als Berger am 22. Juni mit Blindau konfrontiert wurde, berief sich letzterer zunächst auf Notwehr.[1][2] Die Zeugenaussagen Ruges und eines Herrn Stubenrauch aus Regensburg zeichneten jedoch ein anderes Bild.[1][2] Blindau hatte Bauer unter dem Vorwand, ihm „ein geheimes Waffenlager zu zeigen“, in ein Automobil gelockt.[1][2] Stubenrauch, der die Tat unmittelbar beobachtete, schilderte die Hinrichtung: Blindau habe sein Opfer zunächst aufgefordert, in die Isar zu springen.[1][2] Als Bauer sich weigerte, habe Blindau ihn an einen geschworenen Eid erinnert. Wer die Sache schädige und verrate, müsse sterben.[1][2] Daraufhin habe Blindau den Revolver abgefeuert.[1][2] Ein weiterer Zeuge bekundete die Überzeugung, dass Blindau für diesen Mord unzweifelhaft einen Auftrag erhalten haben müsse.[1][2]

Das Volksgericht verurteilte Blindau zum Tode.[1][2][3] Berger erhielt wegen Begünstigung sechs Monate Gefängnis, Dr. Ruge wegen allgemeiner Aufforderung zum Mord ein Jahr Gefängnis.[1][2] Der Untersuchungsausschuss will nun durch weitere Zeugenvernehmungen klären, inwieweit die Münchener Verbände als systematische Femeorganisationen wirkten.[3] Die nächste Sitzung ist für Ende der kommenden Woche anberaumt.[3] Dem Ausschuss ging unterdessen ein Schreiben der Organisation „Werwolf“ zu. Diese weist ihre Einbeziehung in die Untersuchung als „ungeheure Beleidigung“ scharf zurück.[1][2][3]