Der Völkerbund hat bislang nicht ausgereicht, Frieden und Sicherheit zwischen den europäischen Staaten zweifelsfrei zu verbürgen.[1] Infolgedessen entstand in den vergangenen Jahren ein weitreichendes Geflecht aus Neutralitätsverträgen und schiedsgerichtlichen Abreden — eine notwendige Vorkehrung, um den Frieden zu erhalten.[1] Der Pakt von Locarno bildete einen vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung.[1] In dieses System fügt sich nun der jüngst unterzeichnete Berliner Vertrag zwischen Deutschland und Sowjetrussland ein. Er setzt die bereits in Rapallo bekräftigte Freundschaftspolitik konsequent fort.[1] Unter der Voraussetzung friedlichen Verhaltens des anderen sichern sich beide Staaten im Falle eines bewaffneten Konfliktes gegenseitige Neutralität zu.[1] Alle diese Abkommen weisen die Eigentümlichkeit auf, dass sie um eine drohende Gefahr gleichsam einen warnenden Zaun ziehen. Die eigentlichen Ursachen der Spannungen werden jedoch nicht unmittelbar beseitigt.[1] Man hofft nun, dass Ruhe und Vertrauen soweit zunehmen, dass jene verhängnisvollen Ursachen künftig behoben werden können, ohne den Ausbruch einer Katastrophe zu beschleunigen.[1]
Die Bekanntgabe des Abkommens, das von Außenminister Stresemann und dem sowjetischen Botschafter Krestinski unterzeichnet wurde, hat in den alliierten Hauptstädten aufmerksame Beobachtung ausgelöst.[2] In den letzten Tagen mehrten sich Meldungen, wonach England und Frankreich beabsichtigen, diplomatische Schritte in Berlin zu unternehmen, um Aufklärung über einzelne Paragrafen des Vertragswerkes zu verlangen.[3] Es wurde sogar behauptet, die deutsche Regierung solle zu einem Verzicht auf die Ratifizierung veranlasst werden. In maßgeblichen hiesigen Kreisen gilt dies jedoch als höchst unwahrscheinlich.[3] Zwar ist man in Berlin bereit, Erläuterungen zu geben, doch wird man sich in der Auffassung über die Zweckmäßigkeit des Abkommens nicht beeinflussen lassen.[3]
Wie der Pariser Temps berichtet, erklärte der britische Außenminister Sir Austen Chamberlain im Unterhaus, dass sich das Londoner Kabinett keinem anderen Vorstoß angeschlossen habe.[2] Dennoch habe er den britischen Botschafter Lord d'Abernon angewiesen, der deutschen Regierung die große Bedeutung darzulegen, die Großbritannien der Vereinbarkeit des deutsch-russischen Abkommens mit dem Völkerbundpakt beimisst.[2] Die alliierten Regierungen prüfen gegenwärtig den juristischen Rahmen des Textes, um festzustellen, ob ein Hindernis für den deutschen Eintritt in die Genfer Institution vorliegt.[2] Außenminister Stresemann äußerte vor amerikanischen Journalisten, er könne die geäußerten Befürchtungen nicht nachvollziehen. Nach seiner Darstellung seien die deutschen Verpflichtungen bei einem künftigen Völkerbundeintritt in Moskau durchaus berücksichtigt worden.[2] Der Temps gibt hierzu zu bedenken, Stresemann sei womöglich unzureichend über die wahre Stimmung in den alliierten Ländern informiert.[2] Im Kern dreht sich die völkerrechtliche Debatte weiterhin um die Auslegung des Artikels 16 der Völkerbundsatzung.[2]
Unterdessen setzt sich in den Kreisen des Völkerbundes in Genf eine objektivere Beurteilung durch.[3] Es wird neuerdings zugestanden, dass sowohl der Vertrag als auch die begleitenden Noten eindeutig formuliert sind und dem allgemeinen Frieden dienen.[3] Bemerkenswert ist die dortige Auffassung: Deutschland habe ebenso das Recht, im Völkerbundrat als Anwalt Russlands zu fungieren, wie Frankreich wiederholt betonte, die Rechte Polens vertreten zu müssen.[3]
Ein Blick auf die Auslandpresse bestätigt das vielschichtige Echo. Nach Angaben der Prawda wertet die amerikanische Zeitung New York Times das Begleitschreiben Stresemanns als Beweis dafür, dass Moskau seine frühere Feindseligkeit gegenüber der Liga aufgegeben habe.[4] Zudem bleibe der deutsche Wunsch auf Eintritt in den Völkerbund bestehen.[4] Während die Washington Post einen Widerspruch zum Völkerbundstatut feststellt, erklärt die demokratische World, das Abkommen füge den Verträgen von Locarno keinen Schaden zu.[4] Auch in den nordischen Staaten wird der Vertrag eifrig diskutiert. Die finnische Presse, darunter der Uusi Suomi, befasst sich vornehmlich mit dem von der Sowjetunion vorgeschlagenen Garantievertrag für die baltischen Staaten und pocht auf eine obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit.[4]