Das Plenum des Reichstages hat am gestrigen Donnerstag nach kurzer Debatte das vieldiskutierte Duellgesetz in seiner zweiten und dritten Lesung angenommen.[1][2] Die Eile dieser parlamentarischen Beratungen war geboten, da bis zum 3. Mai zwingend eine gesetzliche Neuregelung gefunden werden musste.[2] Diese Frist diente dem Ersatz eines ersten Gesetzentwurfes, der die parlamentarischen Hürden zwar bereits genommen hatte, dem jedoch der Reichspräsident seine Unterschrift verweigert hatte.[2]

Das Parlament hatte in seiner ursprünglichen Fassung unmissverständlich festgelegt, dass Offiziere und Beamte der Republik, die eine Herausforderung zum Zweikampf aussprechen oder annehmen, zwingend aus dem Staatsdienst zu entlassen seien.[2] Aufgrund der Einwände des Staatsoberhauptes und des Reichskanzlers erstellte die Regierung eine abgeschwächte Vorlage.[1][2] Die nun beschlossene Neufassung sieht vor, dass bei derartigen Vergehen auf Dienstentlassung erkannt werden kann. Diese Maßnahme muss jedoch nur noch in „besonders schweren Fällen“ zwingend erfolgen.[1][2]

Bereits am Vormittag hatte der zuständige Rechtsausschuss diesem Kompromiss mit sehr knapper Mehrheit zugestimmt.[1][2] Das Berliner Tageblatt gibt zu bedenken, dass die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes verfassungsrechtlich erhebliche Brisanz birgt. Der Reichspräsident muss ein beschlossenes Gesetz entweder verkünden oder es binnen Monatsfrist einem Volksentscheid unterbreiten.[1] In der Plenarsitzung stieß die Vorlage auf den entschiedenen Widerstand der Linken. Der Abgeordnete Landsberg kritisierte für die Sozialdemokratische Partei das Einlenken der bürgerlichen Mehrheit in scharfer Form.[2] Laut dem Nieuwe Rotterdamsche Courant warnte Landsberg, dass ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen werde, wenn das Parlament in einer derartigen Verfassungsfrage dem Staatsoberhaupt nachgibt.[2] Er merkte an, man müsse aus dem Vorgang folgern, dass der Präsident mit allen anderen Gesetzen, die er anstandslos unterzeichnet, vollumfänglich einverstanden sei.[2]

Die sozialdemokratische Presse verurteilt den Ausgang der Debatte mit klaren Worten. Das Hamburger Echo bewertet die Weigerung des Präsidenten als Ausdruck überlieferter Vorurteile einer „Herrenkaste“ und bezeichnet das neue Gesetz als Schutz der Ehre sowie materielle Sicherung für Duellanten.[3] Das Zentrum habe in der Sitzung zwar auf die christliche Moral verwiesen, sich jedoch in der Abstimmung der abgeschwächten Fassung gefügt.[3] Auch der kommunistische Abgeordnete Rosenberg lehnte den Entwurf ab und warf dem Reichspräsidenten vor, seine Pflichten verletzt zu haben, um einer bestimmten Clique gefällig zu sein.[2]

Dem widersprach Reichsjustizminister Marx entschieden. Er betonte, dass der Präsident keine Pflichtverletzung begangen habe und die politische Verantwortung für die neue Vorlage allein von der Regierung getragen werde, die diese ohne Bedenken übernehme.[2] Nach kurzen Erklärungen der Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei sowie der katholischen Parteien — die trotz einiger Bedenken ihre Zustimmung signalisierten — nahm das Gesetz schließlich im Plenum die letzte Hürde.[2]