Am gestrigen Freitag setzte der Reichstag unter der Leitung seines Präsidenten Loebe die brisante erste Beratung des Gesetzentwurfs über die Enteignung der Fürstenvermögen fort.[1][2] Am Regierungstisch hatte sich Reichsinnenminister Dr. Külz eingefunden, als die Sitzung um 14.20 Uhr eröffnet wurde.[1] Bevor jedoch in die eigentliche Sachdebatte eingetreten werden konnte, kam es zu einem scharfen politischen Zwischenfall. Dieser warf ein grelles Licht auf die gereizte Atmosphäre im Parlament.[1] Der bayerische Bevollmächtigte, Minister Dr. von Preger, erhob sich, um im Namen der bayerischen Staatsregierung förmlich Verwahrung gegen die Äußerungen des sozialdemokratischen Abgeordneten Saenger einzulegen.[1][2] Saenger hatte am Donnerstag von Bayern als einem Land gesprochen, das planmäßig Felonie gegen das Reich betreibe und in dem Recht und Gerechtigkeit mit Füßen getreten würden.[1][2] Dr. von Preger bemängelte ausdrücklich, dass eine offizielle Rüge des Präsidenten auf diese „unerhörten Beleidigungen“ ausgeblieben sei.[1][2] Der Ton der sozialdemokratischen Ausführungen, so erklärte der Minister unter dem lebhaften Beifall der Rechten und der Bayerischen Volkspartei, verbiete es ihm, inhaltlich näher darauf einzugehen.[1][3] Auf der linken Seite des Hauses quittierte man diese protokollarische Zurechtweisung mit unverhohlenem Lachen und Zurufen.[1][2]

Im Anschluss an dieses landespolitische Präludium griff der Kommunist Rosenberg in die Debatte ein. Er überzog die Regierungsparteien mit beißendem Spott.[1][2] Dem Westfälischen Merkur zufolge konstatierte der Redner ein wüstes Durcheinander in den Reihen der Koalition, in der man weder ein noch aus wisse.[1] Die bürgerlichen Fraktionen, so Rosenberg, riefen nun in ihrer Hilflosigkeit nach Reichskanzler Dr. Luther als dem parlamentarischen Feuerlöscher.[1][2] Mit ironischem Unterton zitierte er den vermeintlichen Wahlspruch der regierungstreuen Abgeordneten: „Krise breitet sich nicht aus, hast du Luther nur im Haus.“[1][2] Diese Bemerkung sorgte für erhebliche Heiterkeit im Saal.[1] Rosenberg ging jedoch noch weiter. Er attackierte die Justiz der Republik auf das Schärfste: Die Errungenschaften der Revolution seien dem Volk durch die Gerichte wieder entzogen worden.[2] Die Nationalversammlung habe geglaubt, die formale Rechtsfrage sei längst entschieden. Doch Amtsrichter wie „Schulze oder Lehmann“ hätten stets zugunsten der gestürzten Fürsten geurteilt.[2] Auch die Sozialdemokratie blieb von seiner unnachgiebigen Polemik nicht verschont.[2] Während Abgeordneter Saenger noch am Vortag mit Entschiedenheit den Kampf für die Republik beschworen habe, lasse sich dem Vorwärts nun entnehmen, dass die sozialdemokratische Fraktion weiteren Verhandlungen über einen Kompromiss keinen Widerstand entgegensetzen werde.[2]

Ebenso massiv trat anschließend der völkische Abgeordnete Kube auf. Seine Rede wurde von tumultartigen Szenen und einem wahren Regen von Ordnungsrufen begleitet.[1][4] Kube machte sich den boshaften Scherz daraus, zahlreichen eifrigen Anhängern der heutigen Republik aus ausführlichen Zitaten nachzuweisen, dass sie in der Vergangenheit über die Monarchie gänzlich anders gedacht hätten.[4] Die anhaltenden Angriffe der Linken riefen sodann den bayerischen Abgeordneten Loibl auf den Plan. Dieser nahm den Kronprinzen Rupprecht energisch gegen die Attacken der sozialdemokratischen Seite in Schutz.[4]

Nachdem die erste Lesung damit glücklich beendet war, stürzte das Parlament in eine fast einstündige Geschäftsordnungsdebatte von bemerkenswerter Schärfe und Unübersichtlichkeit.[1][4] Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, wie mit dem Enteignungsentwurf, dem Kompromissvorschlag des Zentrums, dem demokratischen Antrag und dem völkischen Antrag auf Enteignung der sogenannten „Börsenfürsten“ weiter zu verfahren sei.[1][2] Das Parlament bot in dieser Phase das Bild vollständiger Desorientierung.[4] Die Regierungsparteien verloren nach Beobachterberichten jede innere Verbindung zueinander und stimmten sogar gegeneinander.[4] Besonders heftig gerieten die Deutsche Volkspartei und die Demokraten aneinander.[2] Der demokratische Führer Dr. Koch bezeichnete das Verhalten der Deutschen Volkspartei unumwunden als eine „Desperadopolitik“, was bei den Angegriffenen auf scharfe Zurückweisung stieß.[2] Die Volkspartei verteidigte sich. Sie strebe nach eigenen Angaben lediglich einen möglichst raschen Abschluss an, um einen Kompromiss in der Fürstenabfindung zu erreichen und den Volksentscheid möglichst zu überwinden.[2] Ursprünglich hatte die Fraktion den Antrag des Zentrums als selbstständige Vorlage betrachtet.[2] Als der Abgeordnete von Guérard im Namen des Zentrums diesen jedoch als Abänderungsantrag zum sozialdemokratisch-kommunistischen Entwurf deklarierte, lehnte die Volkspartei die separate Überweisung ab.[1][2] In einem taktischen Manöver stimmte sie stattdessen für die Überweisung sämtlicher Anträge an den Rechtsausschuss — selbst den abwegigen Vorstoß der Völkischen zur Enteignung der „Börsenfürsten“ und anderer Volksparasiten nahm sie dabei in Kauf.[2] Die Kölnische Zeitung betont, dass die bürgerlichen Kräfte in ihrer Mehrheit darauf vertrauen, dass das deutsche Volk die Gefahren erkenne, die eine Annahme des radikalen Volksbegehrens für die bürgerliche Ordnung in der Zukunft bedeuten würde.[2]

Schließlich setzte das Zentrum seinen parlamentarischen Willen durch.[4] Gegen die Stimmen der Rechten und der Deutschen Volkspartei beschloss die Mehrheit, die gesamte Materie an den Rechtsausschuss zurückzuverweisen.[4][5] Nur der völkische Antrag wurde bereits im Plenum endgültig abgelehnt.[4] Die Sozialdemokraten erklärten unterdessen, sie würden sich an Verschleppungsversuchen im Ausschuss keinesfalls beteiligen und auf eine rasche Erledigung dringen.[4]

Während das Parlament sich in prozeduralen Spitzfindigkeiten verstrickte, ergriff die Reichsregierung schließlich die dringend geforderte Initiative.[4] Noch am Freitagabend trat das Kabinett im Anschluss an die Plenarsitzung zusammen, um eine Entscheidung herbeizuführen.[2][4] Wie die Badische Presse berichtet, beschlossen die Minister einstimmig, aus eigener Kraft eine Gesetzesvorlage einzubringen, für die der bisherige Kompromissentwurf der Regierungsparteien die Grundlage bilden soll.[4] Diese Regierungsvorlage soll unverzüglich dem Reichsrat, der sich voraussichtlich am Dienstag damit befasst, und anschließend dem Parlament zugehen.[1][4] Nach Angaben der Wiener Zeitung plant Reichskanzler Dr. Luther, den Entwurf so zu gestalten, dass er im Plenum mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden kann.[5] Diese späte Initiative verdeutlicht, dass es dem Kanzler gelungen ist, die zerstrittenen Fraktionen hinter sich zu bringen und einen Ausweg aus der parlamentarischen Sackgasse zu weisen, bevor die Auseinandersetzung weiteren politischen Schaden anrichtet.[4]