Die Reichsregierung hat dem Reichspräsidenten vorgeschlagen, den ehemaligen Botschafter in Washington, Graf Bernstorff, zum deutschen Vertreter bei der Vorbereitenden Abrüstungskommission des Völkerbunds zu ernennen.[1] Wie die Badische Presse meldet, ist der Reichspräsident diesem Vorschlag bereits gefolgt.[1] Das Deutsche Reich wird folglich durch den Grafen in Genf vertreten sein.[1][2] In politischen Kreisen wurde von dieser Personalie bereits seit einigen Tagen gemunkelt.[1] Es ist allerdings bemerkenswert, dass amtliche Stellen die Entsendung noch vierundzwanzig Stunden zuvor als reine Spekulation abgetan hatten.[1] Diese Erklärung erschien vielen Beobachtern glaubhaft. Weitgehend nahm man an, die politische Laufbahn des Grafen habe nach seiner umstrittenen Zeit in Washington ihr Ende gefunden.[1]
Der frisch ernannte Vertreter äußerte sich sofort zu seinen neuen Aufgaben. Vor Journalisten des Pariser Figaro erklärte Graf Bernstorff, man müsse den kommenden Verhandlungen mit Skepsis begegnen.[2] Er warnte davor, von den anderen Großmächten eine Abrüstung zu erwarten, die der erzwungenen Entwaffnung Deutschlands entspreche.[2] Zur Abstimmung der deutschen Verhandlungslinie wird in der kommenden Woche zudem der deutsche Botschafter in Paris, Leopold von Hoesch, in Berlin erwartet.[2] Dort soll er die Direktiven der Regierung für sein Auftreten bei der Völkerbundkommission entgegennehmen. Anschließend wird er in Genf ständigen Kontakt mit Berlin halten.[2]
Die Vorbereitungen in Genf verzögern sich derzeit. Die Kommission für Produktionsfragen plant eine umfangreiche Enquete über die wichtigsten globalen Industrien, insbesondere die Metall- und Textilerzeugung.[1] Da die Resultate dieser Untersuchung nicht vor Oktober erwartet werden, ist ein früherer Zusammentritt der Konferenz ausgeschlossen.[1] Dass die Gespräche auf erhebliche Widerstände stoßen werden, zeigt die unnachgiebige Haltung Frankreichs. Aus dem Harburger Tageblatt geht hervor, dass Paris seine Hauptbedingung unverändert aufrechterhält.[3] Eine allgemeine Entwaffnung soll demnach nur durchgeführt werden, wenn die absolute Sicherheit der Republik gewährleistet ist.[3]