Die Filmprüfstelle hat überraschend gegen ein neues historisches Leinwandwerk durchgegriffen. Wie der Vorwärts berichtet, ist der kürzlich in den deutschen Kinos vorgeführte Bismarck-Film von der zuständigen Zensurbehörde verboten worden.[1] Als offizielle Begründung wurde der Vorwurf der „Unsittlichkeit“ angeführt.[1] Besonders bemerkenswert ist, dass ein vaterländisches Epos, das dem Leben des Ersten Kanzlers des Deutschen Reiches gewidmet ist, mit einem derartigen Verdikt belegt wurde. Dies sorgt in Berliner Künstlerkreisen bereits für Kopfschütteln. Der strenge Beschluss der Prüfstelle zeigt, nach welchen Maßstäben die gegenwärtigen Sittenwächter urteilen. Sie schrecken offenbar auch vor der Inszenierung nationaler historischer Heroen nicht zurück, sobald sie moralische Bedenken bei deren filmischer Darstellung haben.
Zensur verbietet Bismarck-Film
Filmprüfstelle schreitet ein — Vorwurf der Unsittlichkeit
Berlin, 7. Mai.
Historische Einordnung
In der Weimarer Republik unterlag die Filmwirtschaft dem Lichtspielgesetz von 1920. Dieses Gesetz schrieb eine zentrale und bindende Filmprüfung vor. Ein Film durfte unter anderem verboten oder mit einem Jugendverbot belegt werden, wenn er die öffentliche Ordnung gefährdete oder als entsittlichend galt. Der vage Vorwurf der „Unsittlichkeit“ wurde von den Zensurbehörden häufig genutzt, um gesellschaftlich umstrittene Szenen zu schneiden oder ganze Aufführungen zu untersagen.
Quellenverweise:
- Vorwärts (Deutsche Digitale Bibliothek) 1926-05-07