Die Filmprüfstelle hat überraschend gegen ein neues historisches Leinwandwerk durchgegriffen. Wie der Vorwärts berichtet, ist der kürzlich in den deutschen Kinos vorgeführte Bismarck-Film von der zuständigen Zensurbehörde verboten worden.[1] Als offizielle Begründung wurde der Vorwurf der „Unsittlichkeit“ angeführt.[1] Besonders bemerkenswert ist, dass ein vaterländisches Epos, das dem Leben des Ersten Kanzlers des Deutschen Reiches gewidmet ist, mit einem derartigen Verdikt belegt wurde. Dies sorgt in Berliner Künstlerkreisen bereits für Kopfschütteln. Der strenge Beschluss der Prüfstelle zeigt, nach welchen Maßstäben die gegenwärtigen Sittenwächter urteilen. Sie schrecken offenbar auch vor der Inszenierung nationaler historischer Heroen nicht zurück, sobald sie moralische Bedenken bei deren filmischer Darstellung haben.