Die bayerische Staatsregierung hat am Freitagabend zeitgleich in München und Berlin eine umfangreiche Denkschrift veröffentlicht, die scharfe Kritik an der Entwicklung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern übt.[1] Nach Angaben der Neuen Freien Presse wurde das Dokument bereits im Januar dem Reichspräsidenten und dem Reichskanzler überreicht.[1] Auf Wunsch der Berliner Regierung blieb die Publikation jedoch bis zu einer Besprechung im Reichskabinett zurückgestellt.[1]

Wie die Badische Presse berichtet, warnt München vor einer schleichenden Aushöhlung der Weimarer Verfassung durch eine unitaristische „Zwangseinheit“, die für das Reich eher ein Sprengpulver als eine Klammer darstelle.[2] Nach Auffassung der bayerischen Regierung stellt die bundesstaatliche Gliederung den stärksten Zusammenhalt der Reichseinheit dar.[2][3] In der Grundgesetzgebung greife das Reich inzwischen oft bis in die kleinsten Einzelheiten ein.[2] Als Beispiele nennt das Dokument unter anderem das Besoldungssperrgesetz, die Personalabbauverordnung und das Reichsmietengesetz.[2][3]

Die Denkschrift beklagt ferner eine systematische finanzielle Austrocknung der Gliedstaaten — ein Umstand, der aus der Steuerpolitik Berlins resultiert.[3] Das Reich habe fast alle Steuerquellen an sich gezogen und halte die Länder beim Finanzausgleich derart knapp, dass diese ihre eigenen Aufgaben kaum noch erfüllen könnten.[3] Auch auf dem Gebiet der Verwaltung und Infrastruktur sieht München die Länderrechte beschnitten.[2] Nach Berichten der Deutschen Allgemeinen Zeitung habe sich Bayern vergeblich um eine Vertretung im Arbeitsausschuss des Verwaltungsrates der Reichsbahngesellschaft bemüht; der landsmannschaftliche Charakter des Personals sei vertraglich garantiert gewesen.[2][4] Ebenso plane das Reich im Zuge einer Vereinfachung, eine eigene kostenintensive Reichswasserstraßenverwaltung neben den bestehenden Apparaten der Länder zu errichten.[2][4]

Als Konsequenz aus diesen Konflikten fordert die bayerische Regierung in dem Dokument einen „Verfassungsfrieden statt Verfassungskampf“.[3] Bisherige Zusagen aus Berlin hätten sich lediglich als „Sirenenklänge“ erwiesen.[2][3] Bayern verlangt daher eine stärkere verfassungsrechtliche Absicherung.[2][3] Verfassungsänderungen, die mittelbar oder unmittelbar die Rechte der Länder verkürzen, sollen künftig nur mit Zustimmung des Reichsrates beschlossen werden dürfen.[2][3] Nach dem Vorbild der Bismarckschen Reichsverfassung und der Verfassung der Vereinigten Staaten soll ein solcher Eingriff als abgelehnt gelten, wenn mehr als ein Viertel der Stimmen im Reichsrat dagegen votiert.[2][3]