Der Kampf gegen die sogenannte ‚Schund- und Schmutzliteratur‘ ist in eine neue parlamentarische Phase getreten. Am vergangenen Sonnabend verabschiedete der Bildungsausschuss des Reichstags den Paragraf 1 des umstrittenen Gesetzentwurfs.[1] Wie die Sächsische Staatszeitung meldet, erfolgte die Annahme mit der geschlossenen Mehrheit der bürgerlichen Parteien, während die Vertreter der Sozialdemokratie und der Kommunisten gegen die Vorlage stimmten.[1]
Im Mittelpunkt der hitzigen Beratungen stand ein Antrag des deutschnationalen Abgeordneten Dr. Mumm, der eine Mehrheit fand.[1] Dieser Beschluss sieht eine Verschärfung gegenüber Zeitschriften und Magazinen vor. So heißt es in dem nun angenommenen Passus: „Werden zwei Nummern einer periodischen Druckschrift, die innerhalb Jahresfrist erschienen sind, auf die schwarze Liste gesetzt, so kann auch die periodische Druckschrift als solche auf die Dauer von 3 bis 12 Monaten auf die Liste gesetzt werden.“[1]
Die Parlamentarier versuchten jedoch, die in der Öffentlichkeit und Presse laut gewordene Sorge vor einer drohenden Gesinnungszensur zu zerstreuen. Nach den getroffenen Beschlüssen darf eine Schrift nicht allein wegen ihrer politischen, sozialen, ethischen, religiösen oder weltanschaulichen Tendenz auf die Verbotsliste gesetzt werden.[1] Damit soll literarischen und publizistischen Erzeugnissen der Schutz davor gewährt werden, unter dem Deckmantel der sittlichen Reinigung aus parteipolitischen Motiven unterdrückt zu werden.