Der Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtages hat in seiner jüngsten Beratung eine weitreichende Entscheidung über das kommunale Stimmrecht getroffen.[1] Wie das Hamburger Echo meldet, nahm das Gremium den umstrittenen Regierungsentwurf zur Abänderung der bayerischen Verfassung an.[1] Konkret betrifft der parlamentarische Beschluss den Artikel 5 der Landesverfassung. Durch diesen Artikel wird das Wahlrecht bei den Gemeinde- und Kreiswahlen grundlegend eingeschränkt.[1]
Dem Beschluss zufolge wird die Ausübung des kommunalen Stimmrechts künftig zwingend von der Vollendung des 25. Lebensjahres abhängig gemacht.[1] In der Gesamtabstimmung über den Regierungsentwurf fand die Vorlage eine gesicherte parlamentarische Mehrheit. Diese kam durch die Stimmen der bayerischen Koalitionsparteien sowie der Abgeordneten des Völkischen Blocks zustande.[1] Geschlossen gegen die Maßnahme stimmten hingegen die Vertreter der Sozialdemokraten, der Kommunisten und der Nationalsozialisten.[1]
Der bayerische Innenminister Karl Stützel verteidigte die Vorlage vor den Parlamentariern nachdrücklich gegen den Vorwurf der mangelnden Legalität.[1] Im Laufe der Aussprache betonte er, dass das Land in dieser Frage über ausreichenden Handlungsspielraum verfüge.[1] Nach der Auffassung des Ministers bestehen vom Standpunkt der Weimarer Reichsverfassung aus keine Bedenken gegen die rechtliche Zulässigkeit der von Bayern geplanten Regelung.[1] Die Gegner der Vorlage bewerten das Gesetz jedoch als eine Maßnahme, die auf die Einschränkung der Rechte jüngerer Wähler abzielt. Diese Problematik dürfte die weiteren Debatten bis zur endgültigen Abstimmung im Plenum bestimmen.[1]