Der Wiener Magistrat hat einen Entwurf für ein neues Kinogesetz ausgearbeitet, das die Kontrolle des städtischen Filmwesens vereinheitlichen und verschärfen soll.[1] Die Vorlage zielt darauf ab, sowohl den Verleih als auch die öffentliche Vorführung von Filmen einer strengeren Regulierung zu unterwerfen.[1]

Nach den Bestimmungen des Entwurfes soll künftig der Magistrat selbst als alleinige Verleihungsbehörde für die notwendigen Konzessionen fungieren.[1] Eine der zentralen Neuerungen wäre die Einführung einer verpflichtenden Vorabprüfung.[1] Demnach müsste jede Filmvorführung zuerst behördlichen Organen gezeigt werden, bevor sie für das allgemeine Publikum freigegeben werden darf.[1]

Besonderes Augenmerk legt der Gesetzesentwurf zudem auf den Schutz der Jugend.[1] So ist vorgesehen, Kindern vor der Vollendung des achten Lebensjahres den Besuch von Kinotheatern grundsätzlich zu untersagen.[1] Mit diesen Maßnahmen erhält die Stadtverwaltung eine umfassende Kontrolle über die in der Hauptstadt gezeigten Filminhalte. Dadurch sollen sittliche und erzieherische Belange künftig stärker berücksichtigt werden.[1]