Der Budapester Frankenfälscherprozess ist gestern nach wochenlanger Verhandlung mit der Verkündung der Urteile zu einem vorläufigen Abschluss gekommen.[1] Der königliche Gerichtshof unter dem Vorsitz von Dr. Törekh verurteilte die beiden Hauptangeklagten, den ehemaligen Polizeipräsidenten Emmerich Nadossy und den Prinzen Ludwig Windisch-Graetz, wegen des Verbrechens der Geldfälschung zu je vier Jahren Zuchthaus.[1][2] Zusätzlich wurden eine Geldstrafe von zehn Millionen Kronen — umgerechnet etwa 600 Reichsmark — sowie der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und des Amtes für die Dauer von drei Jahren festgesetzt.[2][3] Die viereinhalb Monate der Untersuchungshaft werden auf die Strafen angerechnet.[1]

Die Direktoren des Kartografischen Instituts, in dem die Fälschungen hergestellt wurden, General Haits und Oberst Kurtz, erhielten je ein Jahr Kerker.[1] Der technische Hauptmitarbeiter Ladislaus Gerö wurde zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.[1][4] Weitere Angeklagte, darunter der Privatsekretär des Prinzen, Desider Raba, sowie mehrere Angestellte des Instituts, erhielten Freiheitsstrafen zwischen zwei Monaten und anderthalb Jahren.[1][5] Von der Anklage wurden unter anderem Gabriel Baross, der Direktor der Sparkasse, sowie Josef Tzörtsey vom Nationalverband freigesprochen.[1][5]

Die Begründung des Urteils, deren Verlesung zwei Stunden dauerte, sorgte für Aufsehen.[1] Der Gerichtshof führte aus, es sei nicht gelungen, die genauen Umstände der Entstehung des Fälschungsplanes aufzudecken.[1] Er sah es jedoch als erwiesen an, dass die Angeklagten nicht aus Eigennutz, sondern aus „patriotischen Gefühlen“ gehandelt hätten.[1] Sie seien, so die Ausführungen des Gerichts, keine gemeinen Verbrecher, sondern „Opfer jenes katastrophalen Unglücks“, das die Zerstückelung Ungarns nach dem Kriege zur Folge gehabt habe.[1] Diese Selbstlosigkeit und die makellose Vergangenheit der Verurteilten wurden als mildernde Umstände gewertet.[1] Als erschwerend galt hingegen, dass durch die Taten ein staatliches Institut und damit die ungarische Regierung in Verruf gebracht worden waren.[1]

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung ein.[3][4] Wie aus Budapest gemeldet wird, wurden bis auf Prinz Windisch-Graetz und Nadossy alle Verurteilten umgehend auf freien Fuß gesetzt, da ihre Strafen durch die Untersuchungshaft als verbüßt gelten.[3][5] Die sozialdemokratische Zeitung *Vorwärts* bezeichnete den Prozess als eine „Komödie“ und ein „Vertuschungsmanöver“. Sie kritisierte, Hauptzweck sei gewesen, die Hintergründe der Affäre und die Verstrickung höchster Regierungskreise zu verschleiern.[2] Es wurde angenommen, dass Regent Horthy die Hauptverurteilten innerhalb eines Jahres amnestieren werde.[2]

Auch im Ausland stößt das Urteil auf scharfe Kritik. Dem *Nieuwe Rotterdamsche Courant* zufolge bemängelte das Prager Regierungsblatt *Prager Presse*, das Prozessziel sei verfehlt worden.[3] Statt einer vollständigen Aufklärung der politischen Motive habe die Verhandlung in einem „gewissen Halbdunkel“ stattgefunden.[3] Das Urteil habe den Verdacht nicht entkräftet, sondern vielmehr gestärkt, dass die eigentlichen Hauptschuldigen gar nicht vor Gericht gestanden hätten.[3]