Das Deutsche Reich steht vor einer politischen Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung. Am 20. Juni ist das Volk aufgerufen, in einem Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung des Vermögens der ehemals regierenden Fürstenhäuser abzustimmen. Die Debatte, die diesem Urnengang vorausgeht, wird mit einer Schärfe geführt, die die tiefen weltanschaulichen Gräben in der Republik offenlegt. Sie berührt fundamentale Fragen des Eigentums, des Rechtsstaates und der sozialen Gerechtigkeit.

### Der Gesetzentwurf im Wortlaut

Grundlage des Volksentscheids ist ein klar formulierter Gesetzentwurf, dessen wesentliche Punkte im *Hamburger Echo* veröffentlicht wurden.[1] Artikel I des Entwurfs sieht vor, dass das gesamte Vermögen der bis 1918 regierenden Fürsten, ihrer Häuser und Familienangehörigen „zum Wohle der Allgemeinheit ohne Entschädigung enteignet“ wird.[1] Das konfiszierte Vermögen soll Eigentum des jeweiligen Landes werden, in dem das Fürstenhaus vormals regierte.[1]

Von entscheidender Bedeutung ist Artikel II. Er legt die Verwendung der enteigneten Güter fest.[1] Demnach sollen die Mittel den Erwerbslosen, den Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen sowie den Sozial- und Kleinrentnern und den bedürftigen Opfern der Inflation zugutekommen.[1] Der enteignete Landbesitz soll zur Schaffung von Siedlungsland für Landarbeiter und Kleinbauern dienen.[1] Die Schlösser und sonstigen Gebäude sind für Wohlfahrts- und Kulturzwecke vorgesehen, insbesondere für die Einrichtung von Genesungsheimen und Erziehungsanstalten.[1] Artikel III erklärt zudem sämtliche nach dem 1. November 1918 getroffenen Verfügungen über diese Vermögensteile — einschließlich Vergleichen und Verträgen — für nichtig.[1]

### Bürgerliche Kreise gegen die Enteignung

Auf der Gegenseite formiert sich entschiedener Widerstand, der sich vor allem in der Strategie des Wahlboykotts zeigt. Wie die *Badische Presse* meldet, hat die Reichspartei des deutschen Mittelstandes, die sogenannte Wirtschaftspartei, ihre Anhänger aufgerufen, sich nicht an der Abstimmung zu beteiligen.[2] In einer Erklärung warnt die Partei, eine entschädigungslose Enteignung der Fürsten würde Versuche nach sich ziehen, auch das Eigentum der Kirchen und schließlich anderer Teile des Privateigentums anzutasten.[2] Die Auseinandersetzung müsse durch ein geordnetes Rechtsverfahren erfolgen. Es dürfe in Deutschland nicht zweierlei Recht geben.[2]

Ebenso verhält sich die Liberale Vereinigung, die ebenfalls zum Fernbleiben vom Volksentscheid aufruft.[2] Nach ihrer Auffassung verstoße eine Enteignung ohne Entschädigung gegen die fundamentalen Rechtsgrundsätze der Reichsverfassung.[2] Zugleich verbindet die Vereinigung ihren Aufruf mit der Erwartung, dass Reichsregierung und Reichstag schnellstmöglich ein Kompromissgesetz verabschieden, das sowohl der Notlage des Volkes als auch der Würde der Republik Rechnung trägt.[2]

### Ein Herzog rechnet mit dem Schlimmsten

Die Unsicherheit über den Ausgang des Volksentscheids hat bereits konkrete Folgen. Aus dem amerikanischen *Evening Star* geht hervor, dass der ehemalige Herzog Ernst August von Braunschweig, ein Schwiegersohn des früheren Kaisers Wilhelm II., offenbar mit der Annahme des Gesetzes rechnet.[3] Er hat an seinem Schloss in Blankenburg im Harz umfangreiche Reparaturarbeiten einstellen lassen.[3] Die Zeitung führt dies auf seine Befürchtung zurück, dass er nach einer erheblichen Investition in das Anwesen dieses durch den Volksentscheid entschädigungslos verlieren könnte.[3] Diese Maßnahme verdeutlicht, wie ernst die betroffenen Häuser selbst die Lage einschätzen, da ihre rechtliche und finanzielle Zukunft von der Entscheidung an der Wahlurne abhängt.