Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch in erster Lesung einem Antrag zur Änderung des Paragrafen 92 der Landesverfassung zugestimmt.[1] Für die Annahme des ursprünglich vom Völkischen Block eingebrachten Antrags, den sich die Bayerische Volkspartei und die Deutschnationalen zu eigen machten, genügte die einfache Mehrheit.[1][2]
Die vorgeschlagene Neufassung sieht vor, dass Verfassungsänderungen künftig nur noch beschlossen werden können, wenn mindestens zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind.[1] Von diesen Anwesenden müssten wiederum mindestens zwei Drittel zustimmen. Diese Mehrheit muss zugleich mindestens der einfachen Mehrheit aller Abgeordneten entsprechen.[1]
Dem *Hamburger Echo* zufolge zielt die Gesetzesänderung darauf ab, den Weg für eine weitergehende Revision der Verfassung zu ebnen.[2] Demnach verfolgen die Rechtsparteien das Ziel, ein Staatspräsidentenamt sowie eine zweite Kammer einzuführen, um, wie es heißt, den alten Obrigkeitsstaat wiederherzustellen.[2] Ein ähnliches Vorhaben war bereits 1924 in einem Volksentscheid gescheitert.[2]
Die Opposition gegen den Antrag setzte sich aus Sozialdemokraten, Kommunisten, Nationalsozialisten, den drei Demokraten sowie je einem Abgeordneten des Zentrums und des Bauernbundes zusammen.[2] Ob die für die kommende Woche angesetzte zweite Lesung die erforderliche Zweidrittelmehrheit erbringen wird, gilt als ungewiss.[1] Es wird berichtet, dass einzelne Abgeordnete des Bauernbundes nicht gewillt seien, diesem Vorhaben zuzustimmen.[2]