Die in der vergangenen Woche begonnene zweite Beratung des Berliner Haushaltsplanes für das Jahr 1926 in der Stadtverordnetenversammlung soll in der kommenden Woche zum Abschluss gebracht werden.[1] Die Verhandlungen gestalten sich jedoch schwierig, und es ist anzunehmen, dass die Abstimmung im Plenum nicht ohne erhebliche Auseinandersetzungen vonstattengehen wird.[1]

Im Mittelpunkt des Streites steht die Grundvermögenssteuer.[1] Wie die *Deutsche Allgemeine Zeitung* berichtet, hat der städtische Kämmerer eine Erhöhung des Zuschlags auf 205 Prozent der staatlichen Sätze vorgeschlagen.[1] Dieses Vorgehen begründet er mit dem gestiegenen Finanzbedarf, der hauptsächlich durch höhere Ausgaben für die Erwerbslosenfürsorge bedingt sei.[1] Selbst bei dieser Anhebung, so betonte er, verbleibe im Etat ein Defizit von rund 6,5 Millionen Mark.[1]

Die Sozialdemokraten lehnen diesen Vorschlag ab und verlangen stattdessen eine Staffelung der Steuer.[1] Sie planen, Wohnungen mit bis zu drei Zimmern mit 100 Prozent zu belasten. Für größere Wohnungen sollen Sätze bis zu 250 Prozent gelten. Unbebauter Grundbesitz soll nach ihrem Willen mit einem Zuschlag von 330 Prozent belegt werden. Diese Forderung stößt bei den bürgerlichen Parteien auf geschlossenen Widerstand, weil sie darin einen Schritt zur Enteignung sehen.[1]

Zugleich ertönt Kritik am Finanzgebaren des Magistrats.[1] Das Defizit sei vor allem entstanden, weil die Finanzverwaltung erhebliche Überschüsse aus den Erträgen der Straßenbahn und der Elektrizitätswerke zurückhalte.[1] Diese Gelder werden als Reserve für den Bau der neuen A.E.G.-U-Bahn gebunden, anstatt sie in den regulären Haushalt einfließen zu lassen.[1] Würde man diese Mittel dem Etat zuführen, käme nicht nur ein Ausgleich zustande, vielmehr ergäbe sich wahrscheinlich sogar ein kleiner Überschuss.[1] Für die Finanzierung des Bahnbaues solle der Magistrat nach Ansicht der Kritiker eine Anleihe aufnehmen, anstatt die Steuerkraft der Bevölkerung über Gebühr zu beanspruchen.[1]