Die ohnehin mit großer Erbitterung geführte Auseinandersetzung um den Volksentscheid zur entschädigungslosen Enteignung der früheren Fürstenhäuser hat eine neue, bedenkliche Wendung genommen. Im Mittelpunkt steht ein vertraulicher Briefwechsel zwischen dem Reichspräsidenten von Hindenburg und dem früheren preußischen Innenminister von Loebell, der in seiner Eigenschaft als Präsident des Reichsbürgerrates tätig ist.[1][2] Nach Enthüllungen des Vorwärts beabsichtigt Herr von Loebell, diese Korrespondenz in einer Zeitschrift namens Deutschenspiegel sowie in einem massenhaft zu verbreitenden Flugblatt zu veröffentlichen, um die öffentliche Meinung kurz vor dem Abstimmungstermin am 20. Juni zu beeinflussen.[3][2]

Wie aus den Berichten der Presse hervorgeht, hatte Herr von Loebell bereits am 19. Mai in einem Schreiben an den Reichspräsidenten appelliert, dieser möge in einer öffentlichen Kundgebung gegen den Enteignungsentwurf Stellung beziehen.[2] In seiner Antwort vom 22. Mai lehnte von Hindenburg dieses Ansinnen jedoch unmissverständlich ab.[2] Er begründete seine Haltung damit, dass er einer solchen Anregung „aus staatsrechtlichen, sich aus der verfassungsmäßigen Stellung des Präsidenten des Deutschen Reiches ergebenden Gründen nicht zu entsprechen“ vermöge.[3][2] Damit hat der Reichspräsident eine staatsrechtlich einwandfreie Position bezogen, die seine gebotene Überparteilichkeit wahrt.[3]

Der Vorgang erhält seine Brisanz jedoch dadurch, dass der Reichspräsident diesem offiziellen Teil seines Schreibens längere persönliche Ausführungen beifügte.[2] In diesen soll er, wie es seiner politischen Herkunft entspricht, seine private Gegnerschaft zur entschädigungslosen Enteignung zum Ausdruck gebracht haben.[3][1] Herr von Loebell plant nun, diesen privaten Teil des Briefes für seine Agitation zu verwenden — eine Absicht, die in der demokratischen und sozialdemokratischen Presse als grober Missbrauch und Vertrauensbruch gewertet wird.[1] Die Blätter der Linken argumentieren, der Reichspräsident werde gegen seinen erklärten Willen in den politischen Meinungskampf hineingezogen.[2]

Die Umgebung des Reichspräsidenten ist den Meldungen zufolge von den Plänen Loebells äußerst befremdet.[3] Bislang wurden keine offiziellen Schritte zur Unterbindung der Veröffentlichung unternommen. Dies wird darauf zurückgeführt, dass der Leiter des Präsidentenbüros, Staatssekretär Meißner, sich zurzeit nicht in Berlin aufhält.[3] In der Presse werden unterdessen bereits die juristischen Mittel erörtert, welche dem Reichspräsidenten zur Verfügung stehen. So wird darauf verwiesen, dass der Brief als persönliche Äußerung dem Schutz des Urheberrechts unterliegt.[3][1] Ein Antrag bei einem Berliner Gericht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung könnte Herrn von Loebell die Veröffentlichung unter Androhung empfindlicher Strafen untersagen.[3]

Das geplante Vorgehen fügt sich ein in die umfangreiche Kampagne der Rechtsparteien und nationalen Verbände, die den Volksentscheid zu verhindern suchen. So haben die Vereinigten vaterländischen Verbände Deutschlands einen Aufruf erlassen, in dem sie ihre Anhänger zur Stimmenthaltung am 20. Juni auffordern.[4] Der Volksentscheid wird darin als Werk von „Sozialdemokraten und Kommunisten“ bezeichnet, das mit der Enteignung der Fürstenhäuser beginne und mit der „Enteignung jedes Eigentums überhaupt“ enden solle.[4] Es gehe um die Entscheidung zwischen „Bolschewismus oder Ordnungsstaat“.[4]

Unterdessen befasst sich auch das Reichskabinett mit der politisch heiklen Angelegenheit. Wie verlautet, wird die Regierung voraussichtlich ihrerseits mit einer Kundgebung gegen den radikalen Enteignungsentwurf an die Öffentlichkeit treten.[4] Ob es jedoch gelingen kann, den eigenen Gesetzentwurf zur Regelung der Fürstenabfindung noch vor dem 20. Juni durch den Reichstag zu bringen, erscheint nach Lage der Dinge mehr als fraglich.[4]