Die Berliner Filmprüfstelle hat die Vorführung des Propagandafilms „Keinen Pfennig den Fürsten“ untersagt.[1] Die Entscheidung, die wenige Tage vor dem Volksentscheid über die Fürstenenteignung fällt, wird nicht mit der politischen Tendenz des Streifens begründet, da diese laut Lichtspielgesetz zulässig sei.[1] Vielmehr wirft die Prüfstelle dem Film vor, das Publikum durch irreführende Angaben zu täuschen.[1]
Als Hauptgrund wird angeführt, dass ein Zwischentitel den Eindruck erweckt, Wilhelm von Hohenzollern in Doorn beziehe persönlich eine tägliche Summe von 1670 Mark von der Republik.[1] Nach Auffassung der Zensurbehörde, die sich auf die Aussage eines Sachverständigen stützt, umfasse diese Summe jedoch die gesamten Unterhaltskosten für das Haus Hohenzollern einschließlich der Generalverwaltung.[1] Ferner beanstandet die Prüfstelle eine Trickzeichnung, die eine angebliche Leibrente von 20.000 Mark für Mätressen eines mecklenburgischen Fürsten darstellt.[1] Hierbei handle es sich nur um eine gestellte Forderung, nicht um eine bereits gezahlte Rente.[1]
Die Kammer forderte den Filmhersteller auf, die beanstandeten Titel zu ändern. So solle es etwa „Das Haus Hohenzollern“ statt „Wilhelm in Doorn“ heißen.[1] Dem Vorwärts zufolge lehnte der Hersteller diese als „Verwässerung“ empfundenen Änderungen ab, woraufhin der gesamte Film verboten wurde.[1] Der Fall liegt nun der Oberprüfstelle zur endgültigen Entscheidung vor, die prüfen muss, ob die angeführten Gründe ein Verbot rechtfertigen.[1]