Im Vorfeld des morgigen Volksentscheids über die Fürstenenteignung herrscht in der Öffentlichkeit vielfach Unklarheit über das Ausmaß der Vermögenswerte, die dem ehemaligen Kaiser Wilhelm II. und dem Hause Hohenzollern bereits zugeflossen sind. Offizielle Feststellungen und Berichte verschiedener Zeitungen erlauben jedoch eine genauere Bezifferung der bisherigen Leistungen. Diese bleiben von der kommenden Abstimmung unberührt.

Dem *Berliner Tageblatt* zufolge erhielt Wilhelm II. bereits im Herbst 1919 einen Betrag von über 10 Millionen Mark. Dieser entsprach nach dem damaligen Dollarkurs einem Wert von 6,1 Millionen Goldmark und wurde nach Doorn überwiesen.[1] Bis zum Mai 1921 folgten weitere 32 Millionen Mark aus dem sogenannten königlichen Hausschatz.[1] Darüber hinaus wurden dem ehemaligen Monarchen sein persönlicher Schmuck und seine Juwelen übergeben sowie der gesamte Gold- und Silberschatz ausgehändigt, ausgenommen die Kroninsignien.[1] Seit dem 1. Januar 1921 erhält der Generalbevollmächtigte des früheren Königshauses eine monatliche Zahlung von 50.600 Goldmark.[1]

Zusätzlich zu diesen direkten Zahlungen an das Oberhaupt des Hauses beziehen zahlreiche Mitglieder der Familie Pensionen aus der Staatskasse. Prinz Heinrich erhält eine Pension von 17.127 Mark, während Prinz Eitel Friedrich 10.971 Mark und Prinz Oskar 7.551 Mark beziehen.[1] Zum Vergleich hebt das *Berliner Tageblatt* hervor, dass die Pension eines preußischen Ministers nach vierjähriger Amtszeit im günstigsten Fall 6.000 Mark beträgt.[1]

Unabhängig von diesen bereits geregelten Vermögensfragen hat der frühere Kaiser, wie der *Vorwärts* berichtet, beim Reichsentschädigungsamt umfangreiche Forderungen als „Liquidationsgeschädigter“ gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages angemeldet.[2] Diese Forderungen betreffen Besitztümer in den abgetretenen Gebieten und im Ausland. Darunter befinden sich das Inventar des Posener Schlosses, verschiedene Fideikommissgüter in der Provinz Posen, das Schloss Urville in Lothringen (Friedenswert 1,338 Millionen Mark) und das Achilleion auf Korfu mit einem angegebenen Friedenswert von 2,5 Millionen Mark.[2]

Nach Angaben des *Vorwärts* wurden diese kaiserlichen Forderungen mit auffälliger Großzügigkeit und nahezu ohne Abstriche bewilligt. Viele Tausende andere durch Gebietsabtretungen Geschädigte warten hingegen noch immer auf eine angemessene Entschädigung.[2] Die Entschädigung für Bauten an der Hohkönigsburg und für das Schloss Urville wurde sogar in einer Zeit gewährt, in der für das Reich noch nicht einmal eine entsprechende Gutschrift aus der Liquidation vorlag.[2]