Die Häufung der Unfälle auf Baustellen, welche die Öffentlichkeit in jüngster Zeit wiederholt beunruhigt hat, veranlasste die Gewerkschaften zu einem entschlossenen Vorgehen.[1] Wie das Hamburger Echo berichtet, sind die Arbeiterorganisationen beim Preußischen Wohlfahrtsministerium sowie beim Reichsarbeitsministerium vorstellig geworden, um auf eine rasche Neuregelung und Verschärfung der Schutzbestimmungen für Bauarbeiter zu dringen.[1]
Vonseiten der Reichsregierung ist offenbar Bewegung in die Angelegenheit gekommen.[1] Aus dem Reichsarbeitsministerium verlautet, die Arbeiten zur Aufstellung einheitlicher Bestimmungen über den Bauarbeiterschutz für das gesamte Reich seien so gut wie abgeschlossen.[1] Nach Auffassung des Ministeriums könne der neue Richtlinienentwurf bald der Öffentlichkeit vorgelegt werden.[1]
Auch in Preußen werden nun Maßnahmen ergriffen.[1] Das dortige Wohlfahrtsministerium beabsichtigt, eine Umfrage darüber vorzunehmen, inwieweit die Städte und Gemeinden einem Erlass vom 14. November 1925 bereits nachgekommen sind.[1] Dieser Erlass wies die Baupolizeibehörden ausdrücklich auf ihre Pflicht hin, die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu überwachen. Zudem sollten sie durch Prüfungen vor Ort die tatsächliche Existenz der Sicherheitsvorrichtungen sicherstellen.[1] Die Behörden werden jetzt erneut angewiesen, für die genaue Durchführung der Vorschriften Sorge zu tragen.[1]
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Verbot des sogenannten „Über-die-Hand-mauerns“. Dieses Verbot kann nur durch Polizeiverordnungen durchgesetzt werden.[1] Da einige Regierungsbezirke das Verbot aufgrund der ablehnenden Haltung der Bezirksausschüsse noch nicht umgesetzt haben, sollen die Regierungspräsidenten nun erneut das Gespräch suchen.[1] Ferner wird das Ministerium darauf drängen, dass die Baupolizei, insbesondere in größeren Betrieben, von sich aus den Kontakt zu den Betriebsvertretungen aufnimmt, um die Unfallgefahren wirksamer zu bekämpfen.[1]