Der deutsche Vertreter bei der Genfer Abrüstungskonferenz, Graf von Bernstorff, erstattete am Montag im Auswärtigen Ausschuss des Reichstages Bericht über den bisherigen Verlauf der Beratungen.[1] An der Sitzung nahmen für die Reichsregierung Außenminister Dr. Stresemann, Staatssekretär Dr. Schubert sowie Verkehrsminister Dr. Krohne teil.[1] Graf Bernstorffs Ausführungen mündeten in die Feststellung, dass für das Reich keinerlei neue Bindungen eingegangen worden seien.[1][2]

Nach einer eingehenden Aussprache nahm der Ausschuss mit großer Mehrheit eine Entschließung an. Diese stimmt der weiteren deutschen Beteiligung an den Genfer Arbeiten zu.[1] In dem Beschluss heißt es, der Auswärtige Ausschuss nehme „davon Kenntnis, dass bei den Verhandlungen der Vorbereitenden Kommission für die Abrüstungskonferenz irgendwelche Bindungen für Deutschland nicht erfolgt sind“.[1] Gegen eine Fortsetzung der deutschen Mitarbeit zur Förderung des Abrüstungsproblems bestehen daher keine Bedenken.[1][2]

Die Beratungen in Genf selbst scheinen unterdessen in eine für die deutsche Position günstige Richtung zu verlaufen. Laut Berichten der *Badischen Presse* aus Genf hat der französische Standpunkt in der militärischen Unterkommission der Abrüstungskommission eine bemerkenswerte Niederlage erlitten.[2] Die französische Delegation hatte beantragt, für die Beurteilung der Landstreitkräfte lediglich die Personalbestände als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Bei den See- und Luftstreitkräften sollte hingegen auch das vorhandene Kriegsmaterial berücksichtigt werden.[2]

Dieser Vorstoß stieß jedoch auf breite und scharfe Opposition.[2] Neben Deutschland stimmten auch Großbritannien, Brasilien, die Niederlande, Schweden und Chile gegen den französischen Antrag.[2] Besonders beachtet wurde, dass sich auch Polen der ablehnenden Front anschloss.[2] Frankreich, das in vielen Fragen auf die Unterstützung der Staaten der Kleinen Entente zählen konnte, konnte sich diesmal nicht durchsetzen.[2]

Im Anschluss an die Debatte über die Abrüstung erledigte der Auswärtige Ausschuss in Berlin noch den Gesetzentwurf zur Durchführung der Artikel 177, 178 und 198 des Versailler Vertrages. Der Entwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der Kommunisten zur Annahme im Plenum empfohlen.[2]