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Innenpolitik
Danzig regelt Aufwertungsstreit
Volkstag verabschiedet Aufwertungsgesetz mit Verfassungsmehrheit — Ein Volksentscheid wird künftig unmöglich gemacht
Danzig, 24. Juni.
Der Danziger Volkstag hat in seiner Sitzung am Mittwoch das neue Aufwertungsgesetz in dritter Lesung verabschiedet.[1][2] Für den Beschluss wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht, womit der langwierige politische Streit um die Aufwertung in der Freien Stadt zu einem Ende kommt.[1][2]
Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Maßnahme, das Gesetz als einen festen Bestandteil der Verfassung zu deklarieren.[1][2] Durch diese verfassungsrechtliche Verankerung ist es künftig nicht mehr möglich, einen Volksentscheid in Aufwertungsfragen herbeizuführen.[1][2] Diese Regelung soll nach allgemeiner Erwartung die innenpolitischen Verhältnisse in Danzig, die durch die Auseinandersetzungen erheblich belastet waren, dauerhaft beruhigen.[1]
Historische Einordnung
Der Aufwertungsstreit war eine der gravierendsten sozialen und politischen Folgen der Hyperinflation von 1923 in Deutschland und der Freien Stadt Danzig. Er drehte sich um die Frage, in welchem Maße alte Schulden nach der Währungsstabilisierung aufgewertet werden sollten. Die Auseinandersetzung spaltete Gläubiger und Schuldner in unversöhnliche Lager. Der Danziger Beschluss, die gesetzliche Regelung durch eine Verfassungsänderung gegen Volksentscheide abzusichern, war ein Versuch, den gesellschaftlich zersetzenden Dauerkonflikt endgültig zu beenden.