Die Hamburgische Bürgerschaft hat nach langer und eingehender Aussprache den Etat der Hochschulbehörde für das kommende Jahr verabschiedet.[1] Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand weniger die finanzielle Ausstattung. Vielmehr entwickelte sich eine grundsätzliche Debatte über die akademische Lehrfreiheit, die durch die jüngsten Ereignisse um den Hannoveraner Professor Lessing eine besondere Dringlichkeit erhalten hatte.[2]
Der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Knack brachte einen Antrag ein, der die Wahrung der Lehrfreiheit zum Gegenstand hatte. Er führte aus, es gehe nicht um die Äußerungen eines einzelnen Professors, sondern um die Frage, ob die Freiheit der Lehre „durch terroristische Akte schlimmster Art gestört werden darf“.[2] Wenn Studierende einen Dozenten nicht schätzten, stehe es ihnen frei, dessen Vorlesungen nicht zu besuchen. Der Fall Lessing sei eine Angelegenheit von reichsweiter Bedeutung, auf die auch Hamburg im fortschrittlichen Sinne einwirken müsse.[2]
Für den Senat erwiderte Senator Dr. de Chapeaurouge. Er betonte, dass die Hochschulbehörde unter allen Umständen an dem Grundsatz der akademischen Lehrfreiheit festhalte, die in Hamburg bisher auch nicht angetastet worden sei.[2] Gleichwohl halte es der Senat nicht für angebracht, auf die Regierungen anderer Länder einzuwirken, zumal in dem betreffenden Fall durch Preußen bereits eine Regelung getroffen worden sei.[2] Der Senator verteidigte zudem die Entwicklung der Universität, deren Studentenzahl im Sommersemester um 250 auf über 2000 gestiegen sei.[2]
In der abschließenden Abstimmung wurde der Antrag der Sozialdemokraten angenommen.[2] Abgelehnt wurden hingegen die Anträge der Kommunisten sowie der Antrag des völkischen Abgeordneten Westrich, der eine Umgestaltung der Universität im ‚völkischen‘ Sinne gefordert hatte.[2]