Die Zukunft des Mieterschutzes und der Wohnungszwangswirtschaft war am Freitag Gegenstand einer erregten Debatte im Reichstag, die die tiefen Gräben zwischen den Parteien in dieser sozialpolitisch heiklen Frage offenlegte. Im Namen der Regierung trat Ministerialdirektor Oegg vom Reichsjustizministerium Forderungen nach einer schnellen Beseitigung der Zwangswirtschaft entgegen. Es sei noch nicht möglich, diese vollständig aufzuheben; vorerst könne es sich nur um die Milderung einzelner Härten handeln.[1][2]

Die schärfste Kritik am bestehenden Gesetz kam vom Abgeordneten Lucke für die Wirtschaftliche Vereinigung. Er bezeichnete den Mieterschutz als ein „grenzenloses Unglück“ für das deutsche Volk, das die Wirtschaft in den Abgrund führe.[3] Solange die Zwangswirtschaft bestehe, werde niemand mehr Realkredit auf Häuser gewähren, was zum Verfall des Hausbestandes führen müsse.[3] Lucke bestritt sogar das Vorhandensein einer allgemeinen Wohnungsnot und forderte die baldige Wiederherstellung der freien Wirtschaft, um den Wohnungsbau anzuregen.[1] Eine Überschreitung der Friedensmiete um 50 bis 100 Prozent dürfe nicht als Wucher gelten.[1]

Der demokratische Abgeordnete Bartschat verteidigte hingegen die Beschlüsse des zuständigen Ausschusses als eine vernünftige Mittellinie zwischen den Interessen von Mietern und Hausbesitzern.[1] Laut dem *Harburger Tageblatt* sei der beste Beweis für die Ausgewogenheit der Vorlage, dass sowohl Mieter- als auch Hausbesitzerorganisationen dagegen protestiert hätten.[3]

Seitens der Sozialdemokratie warnte der Abgeordnete Hünlich eindringlich vor einer Aushöhlung des Mieterschutzes. Er kritisierte insbesondere die geplante Änderung, wonach einem Mieter bereits bei einem Mietrückstand von einem Monat gekündigt werden könne, während nach bisheriger Regelung erst nach zwei Monaten eine Kündigung zulässig sei.[1] Ebenso wandte er sich gegen die neue Bestimmung, nach der ein Wohnungswechsel auch dann erzwungen werden könne, wenn dem Mieter lediglich „ausreichende“ statt der bislang vorgeschriebenen „angemessenen“ Räume angeboten werden.[1] Die Fraktion, so Hünlich, werde gegen alle Anträge der Rechtsparteien stimmen, die eine weitere Aufweichung des Gesetzes beabsichtigen.[1]

Auch die von rechts geforderte vollständige Herausnahme gewerblicher Räume aus dem Mieterschutz wurde von mehreren Rednern, darunter Regierungsvertreter Oegg und der Zentrumsabgeordnete Schirmer, als verfrüht und für weite Kreise des Mittelstandes schädlich zurückgewiesen.[1][3] Der völkische Abgeordnete Seiffert äußerte zwar Bedenken gegen Einzelheiten, hielt eine grundsätzliche Aufhebung des Mieterschutzes jedoch ebenfalls noch nicht für angebracht.[3]