Die Münchener Staatsanwaltschaft hat nun ein vorläufiges Meineidsverfahren gegen den Nationalsozialistenführer Adolf Hitler sowie gegen Hermann Esser eröffnet.[1] Dieser Schritt folgt auf ein Ermittlungsverfahren, das bereits Ende des Jahres 1925 wegen des Verdachts der Verletzung der Eidespflicht eingeleitet worden war.[1]

Wie aus Justizkreisen verlautet, hat der zuständige erste Untersuchungsrichter die Arbeit aufgenommen und bereits mehrere Zeugen in dieser Angelegenheit vernommen.[1] Die Ermittlungen beziehen sich auf Aussagen, die in einem früheren Prozess gemacht wurden. Unter den befragten Personen befindet sich auch eine politisch prominente Persönlichkeit: der ehemalige bayerische Polizei- und Innenminister Dr. Schweyer.[1] In den kommenden Wochen sollen weitere Vernehmungen stattfinden, um den Vorwürfen nachzugehen.[1]