Der Vermögensstreit zwischen dem Haus Hohenzollern und dem preußischen Staat tritt in eine neue Phase. Wie die Neue Freie Presse aus Wien meldet, hat der Generalbevollmächtigte der Hohenzollern der preußischen Regierung ein Vergleichsangebot zugeleitet, das in Berliner Regierungskreisen jedoch nicht als ernsthafter Verhandlungsvorschlag gewertet wird.[1]
Dem Pariser Figaro zufolge hat der Bevollmächtigte von Berg in einem Schreiben an die preußische Regierung geltend gemacht, er habe seit Übernahme seines Mandats unablässig auf eine gütliche Einigung hingearbeitet. Durch den Vertrag vom 12. November 1925, den beide Seiten unterzeichnet hätten, sei das Haus Hohenzollern sogar zu einem Verzicht auf 83 Prozent seines Vermögens bereit gewesen.[2] Diese Konzession, so von Berg weiter, verdiene die Anerkennung der preußischen Regierung.
Zugleich erläutert der Figaro, weshalb die Hohenzollern nach dem Volksentscheid über die Fürstenenteignung zunächst keine neuen Vorschläge unterbreitet hätten: Die durch das Volksbegehren im deutschen Volk ausgelöste Erregung habe es nach Ansicht der Familie unmöglich gemacht, ohne das Risiko neuer Missverständnisse an die Öffentlichkeit zu treten.[2]
Die preußische Regierung wertet das Vorgehen des Hohenzollern-Bevollmächtigten dennoch nicht als Vergleichsbasis. Nach Angaben der Neuen Freien Presse besteht Berlin auf dem Grundsatz, dass als Verhandlungsgrundlage ausschließlich ein Vorschlag in Betracht komme, der über den von den Regierungsparteien des Reichstages ausgearbeiteten Kompromiss hinausgeht und das Entgegenkommen des Staates weiterführt.[1]
In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Streit steht eine strafrechtliche Maßnahme des preußischen Finanzministers: Er hat gegen den verantwortlichen Redakteur des völkischen Blattes Deutsches Tageblatt Strafantrag gestellt, weil dieses dem Ministerialrat Schönbeck vom preußischen Finanzministerium öffentlich vorgeworfen hatte, er habe sich am Hohenzollernvermögen persönlich bereichert.[1] Der Minister bezeichnete diesen Vorwurf als verleumderische Beleidigung.