Die Ernennung des früheren Reichskanzlers Dr. Luther zum Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Reichsbahngesellschaft hat zwischen der Reichsregierung und der preußischen Staatsregierung einen ernsten Verfassungskonflikt ausgelöst, der nun vor den Staatsgerichtshof gebracht werden soll.[1][2]
Die freie Stelle im Verwaltungsrat war durch den Tod des Geheimen Kommerzienrats Arnhold entstanden, der seinerzeit im Einvernehmen mit Preußen vom Reich ernannt worden war.[3] Seit diesem Todesfall — er liegt nahezu ein Jahr zurück — hatte die preußische Regierung den Ministerialdirektor Schulze vom preußischen Handelsministerium für die Nachfolge vorgeschlagen.[3] Die Entscheidung wurde jedoch immer wieder aufgeschoben, bis die Nichtbesetzung des Postens, wie durch die Ereignisse der vergangenen Wochen deutlich wurde, störend fühlbar wurde.[3] Das Kabinett beschloss nun die Ernennung Dr. Luthers, ohne die preußische Regierung um ihr Einverständnis zu ersuchen.[3]
Die Reichsregierung rechtfertigte ihr Vorgehen damit, dass ein Rechtsanspruch Preußens auf Benennung einer Persönlichkeit für den Verwaltungsrat der Reichsbahn nicht bestehe.[3] Diesem Grundsatz folgend solle die deutsche Wirtschaft im Verwaltungsrat durch sachkundige Persönlichkeiten vertreten sein, nicht durch Regierungsbeamte der Länder.[4] Da überdies die preußischen Interessen mit denen des Reiches weitgehend gleichliefen, hoffe die Reichsregierung, dass Preußen die Ernennung schließlich billigen werde — zumal Dr. Luther selbst preußischer Staatsbürger und früherer Oberbürgermeister von Essen sei.[3]
Im preußischen Landtag rief diese Mitteilung lebhaftes Befremden hervor. Irgendwelche Verhandlungen mit preußischen Instanzen über die Berufung Luthers hatten nicht stattgefunden.[5] Die Fraktionen der Regierungsparteien — Sozialdemokraten (Leinert), Zentrum (Dr. Schmedding) und Demokraten (Hoff) — brachten eine Große Anfrage ein, in der das Staatsministerium gefragt wurde, ob die Ernennung im Einverständnis mit der Staatsregierung erfolgt sei und, falls nicht, welche Schritte zur Wahrung des preußischen Vorschlagsrechts unternommen werden sollen.[4][5]
Ministerpräsident Braun beantwortete die Anfrage mit einer scharfen Erklärung. Er verlas zunächst das Schreiben des Reichskanzlers Dr. Marx vom 5. Juli, wonach die Reichsregierung auch nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage einen Anspruch Preußens auf Benennung einer Persönlichkeit für die freie Stelle nicht für gegeben erachte und Dr. Luther zum Mitglied des Verwaltungsrates ernannt habe.[1] In seiner Antwort an den Reichskanzler bezeichnete Braun dieses Vorgehen als eine offenkundige Brüskierung des Landes Preußen.[1][2] Die Reichsregierung habe nicht einmal versucht, den in Brauns Schreiben vom 20. März eingehend begründeten Rechtsstandpunkt zu widerlegen, und habe den Nachfolger des seinerzeit auf Vorschlag Preußens ernannten Arnhold bestellt, ohne mit der preußischen Regierung auch nur Fühlung zu nehmen.[2] Durch diesen Federstrich, so Braun, beseitige die Reichsregierung die am 25. März 1924 zwischen beiden Seiten ausgetauschten Erklärungen über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich.[1][2] Die preußische Regierung werde daher eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs herbeiführen.[1][2] Braun betonte abschließend, die Persönlichkeit Dr. Luthers scheide bei dieser Erörterung aus; die Form des Vorgehens bedeute eine Rücksichtslosigkeit, die das Vertrauensverhältnis zwischen Reich und Preußen auf das Schwerste belaste.[1]
Die Deutsche Allgemeine Zeitung nennt die Zuspitzung des Konflikts bedauerlich, zumal unter Luthers eigener Kanzlerschaft das Verhältnis zwischen Reich und Preußen stets als besonders gut gegolten habe.[2] Das Blatt warnt davor, eine praktisch lösbare Frage zum grundsätzlichen Streitfall zu machen und Preußen in den Ruf eines Partikularismus zu bringen, der einem Land seiner Größe und Geschichte nicht anstehe.[2] Der deutschnationale Abgeordnete Roth dagegen begrüßte im Landtag die Haltung der preußischen Regierung ausdrücklich: Das Recht Preußens müsse gewahrt werden, und die Behandlung durch das Reich zeige, wie stark das Ansehen des größten deutschen Landes gegenüber der Zentralgewalt in den vergangenen Jahren gelitten habe.[2]