Die Auseinandersetzung um den sowjetrussischen Film Panzerkreuzer Potemkin gewinnt an Schärfe. Wie die Deutsche Allgemeine Zeitung meldet, ist der Film nunmehr in ganz Frankreich verboten worden.[1] Nahezu alle deutschen Länder — mit Ausnahme Preußens — hatten das Werk bereits zuvor untersagt.[1] Die Filmprüfstelle hatte seinerzeit durch einstimmigen Beschluss das Verbot ausgesprochen; erst die Filmoberprüfstelle hob diese Entscheidung auf.[1] Das Reichskabinett sprach sich der Deutschen Allgemeinen Zeitung zufolge gleichfalls gegen die Zulassung aus — darunter auch die demokratischen Kabinettsmitglieder.[1]

Das Harburger Tageblatt verweist auf ein Zeugnis aus der sowjetrussischen Presse selbst. Die Iswestija vom 15. Juni habe geschrieben, der Siegeszug des Sowjetfilms durch das bürgerliche Deutschland sei ein Ereignis, dessen Bedeutung bei weitem nicht auf das Gebiet der reinen Kunst beschränkt bleibe; es handele sich um den psychologischen und politischen Effekt, den das Werk auf den Massenzuschauer des kapitalistischen Landes hervorgerufen habe.[2] Die nationale Presse wertet dieses Bekenntnis als Beweis, dass es sich nicht um ein Kunstwerk, sondern um eine politische Aktion handele.[1][2] Ferner sei die Reichsregierung zweimal beim preußischen Innenministerium und beim Berliner Polizeipräsidenten mit dem Ersuchen vorstellig geworden, die Aufführungen zu untersagen — vergeblich.[2] Aus Russland sollen überdies fünf weitere Filme dieser Art nach Deutschland eingeführt werden.[2]

Demgegenüber steht entschiedener Protest aus Kunst- und Bildungskreisen. Der Vorwärts veröffentlicht eine Heilbronner Kundgebung gegen das württembergische Verbot, die unter anderem vom ersten Vorsitzenden des Deutschen Werkbundes, Geheimrat Dr. Bruckmann, Oberbürgermeister Beutner und Landtagsabgeordnetem Ulrich unterzeichnet ist.[3] Die Unterzeichner fordern, die württembergische Regierung möge die Entscheidung einem Sachverständigenausschuss übertragen, in dem Vertreter von Kunst, Literatur, Presse, Schule und Volksbildung zu Wort kommen.[3] In Berlin schlossen sich der Kundgebung gegen das Verbot weitere Persönlichkeiten an, darunter Reichstagsabgeordneter Ludwig Haas, Georg Kaiser, Klabund, Max Liebermann, Heinrich Zille sowie der Vorsitzende der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion Hermann Müller.[3]

Der Vorwärts beruft sich auf den Grundsatz, dass ein Film nach dem geltenden Gesetz nicht wegen seines politischen Inhalts verboten werden dürfe, und erwartet, dass die Filmoberprüfstelle sich keinen parteipolitischen Einfluss aufzwingen lasse.[3]