Der polnische Sejm steht vor einer seiner schwersten Bewährungsproben. Die Regierung Bartel hat einen Verfassungsänderungsentwurf eingebracht, der — trotz des Widerstands nahezu aller Parteien — aller Voraussicht nach angenommen werden wird.[1]
Der Entwurf umfasst im Wesentlichen drei Punkte: die Sicherung der Budgetbewilligung binnen vier Monaten, eine Neuordnung des Verhältnisses zwischen gesetzgebender und ausführender Gewalt sowie eine staatsrechtliche Gesamtreform.[1] Der Kern des Vorhabens ist die Ermächtigung der Regierung, während der nächsten achtzehn Monate Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen. Das käme der faktischen Schließung des Parlaments für diesen Zeitraum gleich.[1] Mit Ausnahme des Arbeitsklubs, dem Ministerpräsident Bartel selbst entstammt und der lediglich fünf Abgeordnete zählt, hat sich keine einzige Partei für die Vorlage ausgesprochen.[1]
Der Temps berichtet, dass der Sejm den Entwurf mit einer Mehrheit aus rechten und linksmittigen Stimmen an den Verfassungsausschuss überwiesen hat, während Sozialisten, Kommunisten und slawische Minderheiten dagegen stimmten.[2]
Die Beweggründe des allgemeinen Widerstands sind vielgestaltig. Die Linke sieht in den Änderungsvorschlägen das Ende des Parlamentarismus; Sozialisten und der Jüdische Klub wollen dem Staatspräsidenten allenfalls das Recht zur Parlamentsauflösung zugestehen.[1] Die radikale Bauernpartei Wyzwolenie, sonst eine zuverlässige Stütze Marschall Pilsudskis, will die begehrten Notverordnungsrechte nur in engen Grenzen gelten lassen.[1] Die Rechtsparteien und die Piastenpartei sind zwar grundsätzlich bereit, die Befugnisse des Staatspräsidenten zu erweitern, knüpfen ihre Zustimmung aber an eine gleichzeitige Änderung des Wahlrechts, die dem künftigen Sejm eine rechtsbürgerliche Mehrheit sichern soll, ferner an einen gestärkten Senat, einen dem Staatspräsidenten beigegebenen Staatsrat und ein Verfassungsgericht.[1]
Den Verfassungsschöpfer von 1921, Professor Dubanowicz, Vorsitzender des monarchistischen christlichnationalen Sejmklubs, hat diese Debatte in eine eigentümliche Lage gebracht. Er räumte in einer Broschüre ein, die Rechte des Staatspräsidenten seinerzeit absichtlich beschnitten zu haben, um sie dem damaligen Staatschef Pilsudski vorzuenthalten. Das enthüllt die Verfassung als ein gegen eine einzelne Person gerichtetes Dokument.[1]
Dennoch dürfte die Regierung ihren Willen durchsetzen. Da der Sejm in der Öffentlichkeit jeden Rückhalt verloren hat, könnte die Regierung ihn jederzeit auflösen — und die Mehrheit der Bevölkerung wäre damit einverstanden.[1] Eben diese Furcht vor einer gesetzlosen Zwangszeit treibt die Abgeordneten zur Nachgiebigkeit. Justizminister Makowski und Ministerpräsident Bartel haben zwar eine gewisse Kompromissbereitschaft signalisiert; doch ist nach Lage der Dinge die Regierung fest entschlossen, in der Hauptsache nicht nachzugeben.[1] Eine Ablehnung der Vorlage durch den Sejm würde wohl zur Bildung eines außerparlamentarischen Kabinetts führen, das Sejm und Senat durch einen verfassungswidrigen Akt auflösen würde.[1]
So werden die Sejmklubs — mit Ausnahme der Sozialdemokraten, der radikalen Bauern und der nationalen Minderheiten — am Ende den Weg nach Canossa antreten und damit selbst einen entscheidenden Schlag gegen den Parlamentarismus führen.[1]