Die belgische Kammer hat am Mittwoch den von der Regierung Jaspar eingebrachten Entwurf eines Ermächtigungsgesetzes in erster Lesung angenommen. Die endgültige Verabschiedung soll an diesem Donnerstag erfolgen; die Zustimmung gilt als gesichert.[1]

Der Gesetzentwurf, über dessen Inhalt die Wiener Zeitung ausführlich berichtet, sieht vor, dass König Albert während der nächsten sechs Monate alle geltenden Bestimmungen über den Banknotenumlauf ändern oder ergänzen kann.[2] Darüber hinaus soll die Krone alle Maßnahmen ergreifen können, die geeignet sind, Nachrichten zu unterdrücken, die den Staatskredit erschüttern könnten, sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu sichern.[2]

Ministerpräsident Jaspar trat in der Kammer nachdrücklich für die Vorlage ein. Er erklärte, die Stabilisierung des Franken werde weit unter dem Kurs von 200 Franken für ein Pfund erfolgen, und forderte das Parlament zu rückhaltloser Unterstützung auf.[2] Außenminister Vandervelde äußerte die Erwartung, dass die Kammer rasch handeln werde.[2] Minister Hymans versicherte bei der nächtlichen Beratung, die Regierung beabsichtige, auf dem Boden der Verfassung zu bleiben. Die richterliche Gewalt werde darüber wachen, dass die Handlungen der Regierung mit den von der Kammer erteilten Vollmachten im Einklang stehen. Auch die Pressegesetze würden in Kraft bleiben, und das Interpellationsrecht des Parlaments werde bestehen bleiben; neue Steuern seien nicht geplant.[2]

Die entscheidende innenpolitische Auseinandersetzung fand unterdessen im sozialistischen Generalrat statt, der gleichzeitig mit der Kammerberatung zusammentrat. Dem Vorwärts zufolge erhoben verschiedene Redner schwerwiegende Zweifel an der eingeschlagenen Politik — sowohl aus allgemeiner Sicht der Frankensanierung als auch vom Standpunkt der Arbeiterpartei.[1] Vandervelde zerstreute die Befürchtungen: Die Vollmachten könnten weder zur Erhöhung der Lohnsteuer noch zur Einschränkung der Pressefreiheit benutzt werden.[1] Als weitere Garantien nannte er, dass jeder königliche Erlass die Unterschriften aller Minister — darunter der vier sozialistischen — tragen müsse, dass die Parlamentssession trotz der Ferien nicht als geschlossen gelte und dass der Generalrat jederzeit von den sozialistischen Ministern Rechenschaft fordern könne.[1]

Dennoch warnte der Abgeordnete De Broucère in einer eindringlichen Rede vor dem eingeschlagenen Weg. Er bezeichnete das Vorgehen als vom Standpunkt der Verfassung bedenklich und mahnte, es schwäche das parlamentarische System. Die Sozialisten dürften nicht die Verantwortung für eine Politik mittragen, in die sie stufenweise und widerwillig hineingezogen worden seien.[1] Andere Redner bezweifelten, dass von den Vollmachten richtiger Gebrauch gemacht werde, zumal die Regierung gegen Valutagewinnler bisher keine der ihr bereits zustehenden Befugnisse eingesetzt habe.[1] Arbeitsminister Wauters hielt dagegen, der Austritt der Sozialisten aus der Regierung würde die Lage sowohl für die Finanzen als auch für die Arbeiterklasse wesentlich verschlimmern.[1] Schließlich ermächtigte der Generalrat die Parlamentsfraktion mit 38 gegen 10 Stimmen bei vier Enthaltungen, dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen.[1]

Die Regierung richtete zugleich einen Aufruf an das Land, in dem sie erklärte, entschlossen zu sein, alle Anstrengungen zur finanziellen Wiederaufrichtung und zur Stabilisierung des Franken zu einem erfolgreichen Ende zu führen.[2]