Nach wochenlangen Beratungen hat die Verfassungskommission des Sejm die von der Regierung geforderten außerordentlichen Vollmachten gestern mit gewissen Beschränkungen angenommen. Wie das Berliner Tageblatt meldet, stimmten die Christlichnationalen, die Christlichdemokraten und die Piasten für die Vorlage, während die Sozialdemokraten dagegen votierten.[1] Die Nationaldemokraten sowie die nationalen Minderheiten enthielten sich der Stimme.[1]

Der eigentliche Verfassungskompromiss war bereits in dritter Lesung verabschiedet worden — gegen scharfe Proteste der Linken und der nationalen Minderheiten.[2] Er berücksichtigt die wesentlichen Forderungen der Regierung und führt zugleich eine Änderung des Wahlrechts im Sinne der Rechtsparteien herbei.[2] Die Aufhebung der Proportionalwahlen wurde grundsätzlich genehmigt; der deutsche Abgeordnete Kronig stimmte im Namen der Deutschen Fraktion sehr scharf gegen diesen Vorschlag.[3]

Der eigentliche Streitpunkt lag bei den Sondervollmachten. Die Regierung hatte ursprünglich Blankvollmachten bis zum 31. Dezember 1927 gefordert, erklärte sich aber bereit, den Termin auf Ende Oktober 1927 zu kürzen.[2] Ministerpräsident Bartel machte in der Ausschusssitzung unmissverständlich klar, dass die Frage der unbeschränkten Vollmachten für die Regierung eine Frage des Seins oder Nichtseins sei.[2] Er könne keine einzelnen Gebiete bezeichnen, auf die sich die Vollmachten erstrecken sollten, da täglich neue Probleme an die Regierung herantreten könnten.[2] Die Vollmachten sollen laut Berliner Tageblatt bis zur Bildung des neuen Sejm, spätestens bis zum 31. Oktober 1927, gelten.[1]

Die Begrenzungen betreffen im Einzelnen: die Einführung und Erhöhung von Steuern, Zoll- und Monopolmaßnahmen, die Abänderung der Wahlordnung für Sejm und Senat, das Eherecht, internationale Verträge, Kriegserklärungen sowie ein Gesetz über das Staatstribunal.[1] Der jüdische Abgeordnete Grünbaum brachte einen Änderungsantrag ein, dem zufolge die Vollmachten mit dem Rücktritt der gegenwärtigen Regierung erlöschen sollten; Rechte und Mitte lehnten dies ab.[1]

Die Neue Freie Presse berichtet, dass der Ausschuss eine Unterkommission eingesetzt hat, die noch vor der heutigen Plenarsitzung einen abschließenden Kompromiss über das Vollmachtsgesetz erarbeiten soll.[2] Die stärkste Rechtspartei, die Nationaldemokraten, lehnte eine Beteiligung an dieser Unterkommission ab, da sie der Regierung keine Vollmachten bewilligen wolle, solange ihr Programm nicht genau bekannt sei.[2] Die Monarchisten regten an, einen Staatsrat aus dreißig Mitgliedern zu ernennen, der jedes Regierungsdekret prüfen solle.[2]

Die Annahme der Vorlage durch das Sejmplenum, das sich ab heute mit den Verfassungsänderungen befassen wird, gilt nach Einschätzung des Berliner Tageblatt als gesichert, da verschiedene Parteien im entscheidenden Augenblick ihre ablehnende Haltung aufgaben.[1]