Der Beschluss der Filmoberprüfstelle, die Zulassung für den sowjetrussischen Film Panzerkreuzer Potemkin nachträglich zu widerrufen, hat in der deutschen Öffentlichkeit eine heftige Auseinandersetzung über die Grenzen der Filmzensur ausgelöst.[1][2] Der Kampf um die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks wird mittlerweile nicht nur in linken, sondern auch in bürgerlichen Kreisen geführt, da grundsätzliche Bedenken gegen die behördliche Bevormundung der Kunst laut werden.[2][3]

Wie das Berliner Tageblatt ausführt, liest sich die schriftliche Begründung der Filmoberprüfstelle wie ein Dokument aus der Zeit des Vormärz.[1] Die Äußerungen des Vertreters der Marineleitung werden der Öffentlichkeit vorenthalten.[1] In den Entscheidungsgründen wird behauptet, der Film sei geeignet, durch Unterhöhlung des Autoritätsprinzips in Heer und Marine den Bestand des Staates zu gefährden.[1] Daraus ergebe sich laut den Prüfern das „schleichende Gift der Abstumpfung“ gegenüber den geltenden Rechtsbegriffen.[1] Bemerkenswert ist insbesondere die juristische Argumentation: Um eine bereits erteilte Zulassung zu widerrufen, bedarf es nach Auffassung der Behörde keiner neuen Tatsachen.[1] Es genüge, dass sich aus bestimmten Umständen nachträglich ergebe, die ursprüngliche Entscheidung sei irrtümlich gewesen.[1] Kritiker sehen in dieser Auslegung das Ende jeder Rechtssicherheit in Filmsachen.[1] Ein Vorsitzender der Prüfstelle müsse künftig lediglich eine neue Verhandlung mit gefügigeren Beisitzern ansetzen, um ein unerwünschtes Werk ohne Weiteres zu verbieten.[1]

Gegen die militärische Sichtweise der Zensurbehörde regt sich scharfer Widerspruch. Die Kölnische Zeitung stellt sich auf den Boden der Republik und verteidigt das Recht des Kunstwerks, das trotz möglicher Propagandawirkung eine unbestreitbare künstlerische Eigenkraft besitze.[3] Es sei unhaltbar, die Empörung von Matrosen zu verurteilen, die sich weigern, madenbefallenes Fleisch zu essen, und die wegen dieser Weigerung in Massen erschossen werden.[3] Eine solche Auffassung von militärischer Disziplin möge für die Machthaber eines Untertanenstaates nötig sein; für das Heer eines Volksstaates sei sie jedoch widersinnig.[3]

Unterdessen weist der Vorwärts auf eine eigentümliche Entwicklung hin: Ausgerechnet die politische Rechte beruft sich in ihrem Kampf gegen den Film auf amtliche Berichte aus der Sowjetunion, wonach das Werk in Russland selbst nur mit größter Vorsicht behandelt werde.[2] Demnach habe der Bildstreifen in der Sowjet-Ukraine bisher keine Zulassung gefunden, und auch im Moskauer Staatskino sei er erst mit erheblicher Verzögerung aufgeführt worden.[2] Die russische Regierung scheine angesichts jüngster Berichte über Unruhen in der Roten Flotte davor zurückzuschrecken, den aufreizenden Film den eigenen Marineangehörigen zu zeigen.[2] Für weite Teile der Presse belegt dies, dass eine Darstellung menschlichen Freiheitswillens gegen brutale Gewalt selbst den sowjetischen Machthabern unbequem werden kann.[2]

Als direkte Konsequenz aus dem umstrittenen Verbot hat der bekannte Schriftsteller Julius Bab sein Amt als Beisitzer der Filmprüfstelle aus Protest niedergelegt.[2] In seiner öffentlichen Begründung verwies er darauf, dass die Beschwerden gegen den Film von Stellen kamen, deren rein politische Bestimmtheit offenliege.[2] Mit Babs Rücktritt dürfte der Konflikt um die Ausrichtung der Filmkontrolle eine weitere Zuspitzung erfahren.[2]