In der Reichshauptstadt werden am heutigen Montag die Wirtschaftsverhandlungen zwischen Deutschland und Polen fortgesetzt.[1] Nachdem die erste Lesung des Zolltarifs in Kreisen der interessierten Unternehmerschaft erhebliche Enttäuschung hervorgerufen hat, beginnt die zweite Lesung des Vertragswerks voraussichtlich am kommenden Mittwoch.[1] Die deutsche Abordnung verfolgt bei den Gesprächen im Wesentlichen ein dreifaches Ziel: die Beseitigung der Nachteile für deutsche Bürger in der Niederlassungsfrage, den Abbau des polnischen Hochschutzzolltarifs sowie die Milderung der zahlreichen Einfuhrverbote.[1] Wie die Kölnische Zeitung berichtet, fordert Deutschland von den 1780 Positionen des polnischen Einfuhrtarifs die Aufhebung oder Ermäßigung von 590 Positionen.[1]

Die polnische Regierung hat in der Vergangenheit eine Politik der rücksichtslosen Einfuhrbeschränkung betrieben, um die eigene Währung zu stabilisieren. Inzwischen weist der polnische Zloty wieder eine gewisse Festigkeit auf.[1] Die polnischen Zollsätze liegen teilweise um ein Vielfaches über den deutschen.[1] Das vorhandene statistische Material verweist demgegenüber auf einen drastischen Rückgang des beiderseitigen Warenaustausches.[2] Nach Angaben der Badischen Presse ist die deutsche Einfuhr nach Polen vom monatlichen Durchschnitt von 23 Millionen Dollar im Jahr 1924 auf 13 Millionen im April 1926 zurückgegangen.[2] Die polnische Ausfuhr nach Deutschland sank im zweiten Quartal 1926 auf lediglich 65 Millionen Mark.[2]

Die polnischen Unterhändler stützen sich derzeit auf eine unerwartete Absatzgelegenheit für ostoberschlesische Kohle, die sich durch den andauernden britischen Bergarbeiterstreik ergeben hat.[1] In Warschau ist man offenbar der Auffassung, dass dieser Kohlenexport künftig eine bedeutsame Stütze des polnischen Außenhandels bilden könne.[2] Deutsche Beobachter sehen hierin jedoch eine Selbsttäuschung. Sie verweisen darauf, dass die gegenwärtige Steigerung — wie auch wirtschaftliche Fachkreise betonen — lediglich eine vorübergehende Folge des englischen Ausstandes sei und die polnischen Gruben ohnehin stark mit Verlust arbeiteten.[2] Die Verhandlungen werden außerdem durch die fortgesetzte polnische Ausweisungspraxis gegenüber deutschen Optanten aus Ostoberschlesien erschwert. Diese Personen werden unter geringfügigen Vorwänden der öffentlichen Fürsorge übergeben und anschließend kurzfristig ausgewiesen.[1] Ob sich die Warschauer Regierung zu einem sachlichen Ausgleich bereitfinden wird, bleibt abzuwarten; die zweite Lesung wird darüber Aufschluss geben.[2]