Von zuständiger Stelle wird in Berlin mitgeteilt, dass die Antwort der preußischen Regierung auf das jüngste Verhandlungsangebot der Hohenzollernschen Vermögensverwaltung nunmehr fertiggestellt ist.[1] Wie das Harburger Tageblatt meldet, richtet sich das Schreiben an den Vertreter der Hohenzollern, Herrn von Berg, und wird in der nächsten Zeit zur Zustellung abgehen.[1] Herr von Berg hatte der Regierung bekanntlich den Vorschlag unterbreitet, die Gespräche über die Vermögensauseinandersetzung auf der Grundlage jenes Vergleichs wieder zu eröffnen, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen worden war.[1]

Die Regierung des Freistaates Preußen lehnt diesen Weg jedoch unmissverständlich ab. In ihrer Antwort verweist sie darauf, dass der besagte Vergleich nach den Verhandlungen, die in der Zwischenzeit im Reichstag stattgefunden haben, von ihr nicht mehr als gültige Verhandlungsgrundlage angesehen werde.[1]

Während in Berlin die Verhandlungen neu geordnet werden müssen, bemüht sich der ehemalige Monarch auf dem afrikanischen Kontinent um die Wahrung seiner Interessen. Wie aus Windhuk in Südwestafrika gemeldet wird, hat dort der Prozess des früheren Kaisers Wilhelm II. gegen die Mandatsverwaltung und das örtliche Grundbuchamt begonnen.[1] Im Mittelpunkt dieses Zivilverfahrens steht die geforderte Herausgabe von Ländereien und Eigentum, das sich früher im Besitz der Familie Hohenzollern befand.[1]