In der Hauptstadt der ehemaligen deutschen Kolonie Südwestafrika hat ein bemerkenswerter zivilrechtlicher Vorgang seinen Anfang genommen.[1] Wie der Pariser Temps meldet, wurde in Windhoek soeben der Prozess eröffnet, den der ehemalige Deutsche Kaiser Wilhelm II. gegen die südafrikanische Mandatsverwaltung angestrengt hat.[1] Die Klage des in Doorn residierenden Ex-Monarchen richtet sich formal gegen den Administrator von Südwestafrika sowie gegen den dortigen Direktor des Grundbuchwesens.[1]
Gegenstand dieses Rechtsstreits sind ausgedehnte Ländereien in dem afrikanischen Territorium.[1] Wilhelm II. macht vor Gericht geltend, dass diese privaten Güter ungeachtet der internationalen Bestimmungen der Nachkriegszeit weiterhin sein rechtmäßiges Eigentum seien.[1] Nach Berichten der französischen Presse beruft sich die Klägerseite darauf, dass insbesondere Artikel 257 des Versailler Vertrages auf diese spezifischen Besitztümer keine Anwendung finden dürfe.[1] Diese Bestimmung regelt grundsätzlich den entschädigungslosen Übergang der Liegenschaften des Deutschen Reiches und der Krone in den abgetretenen Kolonien auf die jeweiligen neuen Mandatsmächte. Der ehemalige Kaiser beansprucht die umstrittenen Gebiete jedoch ausdrücklich als privates Eigentum. Seiner Auffassung nach müsse dieses Eigentum von den völkerrechtlichen Konfiskationen zwingend ausgenommen bleiben.[1]